Bukarest könnte Innenstadtmaut einführen /// Streit um Lizenzgebühren für Erdgas /// Kleinkunden können keinen Strom ins Netz liefern
Die Bukarester Stadtverwaltung prüft nach mehreren Medienberichten die Einführung einer Maut für die Innenstadt. Neben anderen Maßnahmen wie der Beseitigung gebührenfreier und illegaler Parkplätze, der Modernisierung des Fuhrparks der Nahverkehrsgesellschaft RATB und des Vorrangs für den öffentlichen Nahverkehr durch die Einführung von Busspuren, erscheint die Idee einer Innenstadtmaut aber nicht in einem Plan zur Umgestaltung des Verkehrs, sondern in einem Plan zur Verbesserung der Qualität der Stadtluft. Das Papier bietet keine Einzelheiten zur Gestaltung des Zugangs - also beisielsweise über Preise oder Vignettenformate. Zuvor hatte aber die regionale Verkehrsbehörde nach Berichten des Senders ProTV ein System nach deutscher Vorlage angeregt, nach dem Autos mit Auspuffnorm unter Euro 4 gar nicht mehr in die Innenstadt einfahren dürften, und jene mit Euro 5 und Euro 6 nur gegen Bezahlung. In dieser Variante würden nach einer Statistik des Rathauses nur 18% der Autos mit Benzinantrieb und 26% der Autos mit Dieselantrieb ins Zentrum der Stadt einfahren dürfen.
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Die Behörde für Mineralressourcen (ANRM) hat neulich für die Öllizenzen einen Referenzpreis festgelegt, der auf den Preisen beim Central European Gas Hub in Österreich basiert. Die Entscheidung wurde getroffen, nachdem ein Bericht des Rechnungshofes rügte, dass der rumänische Staat den Referenzpreis seit 10 Jahren nicht mehr aktualisiert habe und allein bis 2015 sieben Milliarden Lei verloren habe. Darüber haben wir ja letzte Woche berichtet.
Die neue Berechnungsformel ist jedoch von der Branche heftig kritisiert worden - der Preis an der Wiener Börse sei irrelevant, lautete das Argument. Der Verband der Unternehmen aus der Ölexploration und Produktion verlangt, dass der Richtpreis der Marktpreis in Rumänien sein soll. Und auch der Branchenverband Öl und Gas lehnt die Entscheidung der Behörden ab: Rumänien exportiere kein Erdgas (...); eine Bestimmung des Referenzpreises aufgrund des Indexes an der Gasbörse in Wien widerspiegele den Wert des in Rumänien geförderten Erdgases nicht auf korrekte Weise. Die Formel sei zudem auch rechtswidrig: Das Ölgesetz sieht vor, dass die Öllizenzen als Prozentanteil des Wertes der geförderten Bruttoproduktion berechnet werden, so der Verband.
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Wie schwer sich Behörden in Rumänien abstimmen zeigt eine intereessante Episode: Die nationale Energieregulierungsbehörde ANRE behauptet, dass natürliche Personen nicht Strom produzieren und ins Netz einspeisen dürfen, weil die Steuerbehörde noch nicht genau weiß, wie sie diese Leistung zu besteuern hat. Das Gesetz sieht bereits seit 2008 diese Möglichkeit für Personen vor, die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen von bis zu 100 kW besitzen - doch das Finanzministerium hat noch nicht entschieden, wie damit steuerlich umgegangen werden soll. Nur Selbstständigen würde eine solche Lieferung offen stehen, obwohl das Gesetz ausdrücklich von natürlichen Personen spricht. Die ANRE stünde zwischen Hammer und Amboss, weil sie ein Gesetz umsetzen müsse, dazu aber außerstande sei, weil das Finanzministerium das nicht zulässt, erklärte ein Direktor der Behörde. Ihr Vizepräsident deutete an, dass man sich möglicherweise ans Parlament wenden müsste, um das Problem über Primärrecht in Griff zu bekommen.
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