In Rumänien will die Regierung eine etwas ältere Vorschrift zur Einführung des elektronischen Personalausweis umsetzen. Die Chipkarte hat aber auch Gegner.
Bis in die späten 1990er Jahre hatten rumänische Staatsangehörige im Alter von über 14 Jahren einen mehrseitigen papierenen Personalausweis. Er galt für die Behörde als praktisch, weil allerhand Vermerke in das Dokument geschrieben werden konnten – die Blutgruppe des Trägers konnte beispielsweise eingetragen werden, beim zeitweiligen Umzug eine neue Adresse und auch bei den Wahlen konnte das jeweilige Wahllokal den Ausweis abstempeln, um zu vermeiden, dass der Bürger zum zweiten Mal seine Stimme abgibt.
1997 kam dann die Plastikkarte, die mehrere Probleme mit sich brachte – naturgemäß konnte nichts draufgeschrieben werden. Bei Wahlen oder vorläufigen Umzügen wurden deshalb Sticker aufgedrückt, wobei – zumindest bei Wahlen – Tür und Tor für Betrug offen waren. Erst letztes Jahr, also nach 20 Jahren, wurden Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die Wahlbetrug erschweren.
Doch diese Plastikausweise sind, gemessen am heute technisch Machbaren, auf Steinzeitniveau. Ausländische Grenzpolizisten beäugen sie misstrauisch, weil sie im Vergleich zu den Personalausweisen aus anderen EU-Staaten eher primitiv erscheinen. Vor drei Jahren wurde deshalb schon ein Gesetz erlassen, dass eine neue, mit elektronischem Chip versehene Ausweiskarte vorsieht. Doch diese Vorschrift wurde nie umgesetzt, weil niemand richtig wusste, wie sie aussehen und was für Informationen sie enthalten soll. Jetzt macht die Regierung langsam ernst und am Mittwoch organisierte das Innenministerium eine öffentliche Diskussion zum Thema.
Ein Sprecher des Innenministeriums sagte dabei, dass auf dem Chip neben den normalen Angaben auch biometrische Daten gespeichert werden können – vorgeschlagen sind im Moment die Abdrücke beider Zeigefinger. Der neue Personalausweis soll 2018 kommen, zum Jubiläum der großen Vereinigung. Seine Funktion geht allerdings über die des Nachweises der Staatsangehörigkeit und des Wohnorts hinaus – er soll nämlich als Schlüssel für eine Reihe von digitalen Behördendienstleistungen herhalten und auch die heutige Gesundheitskarte ersetzen.
Wie bei allen technischen Neuerungen – der Gesundheitskarte oder den biometrischen Reisepässen – gibt es auch beim elektronischen Personalausweis genug Gegner. Die Argumente sind, wie es sich bei der Diskussion am Mittwoch zeigte, breit gefächert. Einige kritisieren die wahrscheinlich hohen Kosten für diese – wie sie meinen – unnötige Maßnahme. Andere wiederum rügen, dass es aus Datenschutzgründen riskant sei, ein solches Dokument zu haben, dass auf einem Chip so viele sensible persönliche Daten speichert. Eine dritte Art von Gegner kommt aus der religiösen Ecke – Verschwörungstheorien grassieren in dieser Szene wie wild.
Die Regierung hat eine elegante Lösung gefunden, um diese Akzeptanzprobleme zu vermeiden: Wer nicht will, muss nicht. In Umlauf bleiben beide Arten von Personalausweis, der neue Chip-Ausweis und die ältere Plastikkarte.
Ansonsten bleibt natürlich in dieser Phase der Rechtsetzung vieles unbeantwortet, zum Beispiel auch wie viel es kosten wird, die beiden Systeme parallel zu betreiben. Die Regierung muss noch über die Details entscheiden, dann geht der Entwurf ins Parlament. Was am Ende im Portemonnaie des Bürgers landet, wird sich noch zeigen müssen.
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