Rumänien ist ein beliebter Studienort für internationale Studierende. Wer an einer rumänischen Hochschule studieren oder forschen möchte, muss vieles bedenken.
Für internationale Bewerber/innen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für rumänische Staatsangehörige. Sie haben Zugang zu sämtlichen Studiengängen in Rumänien und unterliegen der gleichen Studiengebührenpflicht.
Bewerber/innen aus diesen Ländern können sich direkt bei den Universitäten bewerben, wo sie studieren möchten. Die Bewerbungsakte muss die Hochschulzugangsberechtigung umfassen. Das ist eine Bescheinigung, durch die die Ausbildung in einem anderen Land anerkannt wird. Die Hochschulzugangsberechtigung wird von der Stelle für Anerkennung und Angleichung von Abschlusszeugnissen im Rumänischen Bildungsministerium ausgestellt. Im Internet sind sie über die Webseite www.edu.ro erreichbar.
Die genannte Internetseite liefert außerdem Informationen über sämtliche zugelassene Hochschulen hierzulande. Die Bewerber, die sich für einen Studiengang in einer internationalen Verkehrssprache entscheiden, müssen zwingend auch eine Sprachprüfung ablegen. Die Bewerber, die in einem ersten Schritt einen gebührenpflichtigen Platz belegen, können im Nachhinein einen gebührenfreien Platz unter den gleichen Bedingungen wie rumänische Staatsangehörige erwerben. Hierfür bestimmt jede Hochschule selbständig qualifizierende Leistungskriterien.
Darüber hinaus hat das rumänische Bildungsministerium eine Methodologie für die Aufnahme von Studierenden ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit an rumänischen öffentlichen oder privaten Hochschulen erarbeitet. Laut der genannten Methodologie müssen Drittstaatsangehörige folgende Voraussetzungen erfüllen, um an einem Studiengang in Rumänien teilzunehmen: Sie besitzen Dokumente, die ihre Staatsangehörigkeit bezeugen, sie verfügen über ein Abschlusszeugnis, ausgestellt durch eine zuständige, anerkannte Behörde im Herkunftsland, sie haben eine Zusage von der Universität bekommen, wo sie studieren möchten, sie haben sich für einen zugelassenen Studienfach in einer akkreditierten öffentlichen oder privaten Hochschule entschieden.
Drittstaatsangehörige müssen eine Ergänzungsprüfung antreten, bevor sie in Rumänien studieren können. Während des Vorstudienlehrgangs lernen die Studierenden die Landessprache und ergänzen ihre Kenntnisse in spezifischen, mit dem künftigen Studiengang zusammenhängenden Fächern wie z.B. Anatomie, Physik, Chemie oder technisches Zeichnen. Die Dauer des Vorstudienlehrgangs erstreckt sich auf einen Zeitraum von 6 Monaten bis einem Jahr, je nach gewähltem Studiengang.
Fast 8.000 ausländische Studierende aus Drittländern studieren an rumänischen Universitäten, nachdem sie im Vorfeld einen Vorstudienlehrgang absolviert haben.
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