Neue EU-Regelungen zum Schutz entsandter Arbeitnehmer

neue eu-regelungen zum schutz entsandter arbeitnehmer Am Montag haben die EU-Arbeitsminister in Brüssel über den Schutz entsandter Arbeitnehmer beraten.

Ja zur Konkurrenz, aber nur zur legalen Konkurrenz! Die EU-Arbeitsminister haben am Montag in Brüssel ein neues Abkommen zum Schutz entsandter Arbeitnehmer unterzeichnet. Mehrere EU-Staaten, insbesondere aus Westeuropa hatten die illegale Konkurrenz osteuropäischer Unternehmen beklagt, die durch Entsendung ihrer Mitarbeiter ins Ausland unter anderen „das soziale Dumping hervorbringen. Dieses könne anschließend zum Bankrott zahlreicher Unternehmen vor Ort führen. Das Thema löste vor den Wahlen zum Europaparlament heftige Debatten aus. Die Situation sieht wie folgt aus: ein Arbeitnehmer kann im Auftrag seines Arbeitgebers in einem anderen EU-Staat auf begrenzte Zeit arbeiten.

 

 

Der Arbeitgeber muss die geltenden Mindestarbeitsbedingungen wie Mindestlohn, gesetzliche Höchstgrenze der täglichen Arbeitszeit, Geschlechtergleichheit einhalten. Die Sozialbeiträge werden hingegen im Ursprungsland des Arbeitnehmers gezahlt. Die Medien berichteten oftmals europaweit über erhebliche Missbräuche einiger Arbeitgeber die auf der Suche nach leichten Gewinnen sich dem Gesetz zum Nachteil eigener Mitarbeiter entziehen, die ihrer Grundrechte beraubt werden. Nicht selten berichtete die Presse über die sogennanten "low-cost" Angestellten, Opfer einer modernen Sklaverei, Arbeitnehmer die im Ausland unter schlechten Lebensbedingungen leben.  Überdies stellen sie eine ernsthafte Konkurrenz zu lokalen Arbeitskräften dar, die in westeuropäischen Staaten teuerer als in Osteuropa sind.

 

 

Am Montag haben die EU-Arbeitsminister über neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbeutung und Schwarzarbeit mit allen Mitteln auf europäischer Ebene beraten. Insgesamt 1,5 Millionen Menschen arbeiten derzeit in der Europäischen Union im Auftrag ihres Arbeitgebers in einem anderen Land.  Die wichtigsten Zielländer sind Deutschland, Frankreich und Belgien. Die entsandten Arbeitnehmer dürfen nicht mit Gastarbeitern verwechselt werden.

 

 

EU-Arbeitsminister bekräftigten in Brüssel, es gebe kein Risiko für die Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU-Bürger, dieses Grundrecht könne nicht eingeschränkt werden. Die rumänische Arbeitsministerin Mariana Câmpeanu sagte, die jüngste Initiative der Europäischen Union sei erfreulich. Oftmals haben britische und niederländische Medien berichtet, die Regierungen besagter Länder seien bereit, die Arbeitnehmerfreizügigkeit osteuropäischer Bürger erneut einzuschränken. Überdies, einigten sich die EU-Arbeitsminister, in kürzester Zeit neue Empfehlungen der Europäischen Union umzusetzen, die eine schnelle und sichere Integration der Roma garantieren werden.

 

 


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Publicat: 2013-12-10 14:00:00
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