Ein neues Gesetz bestraft die Gründung oder Unterstützung von Organisationen mit faschistischem, legionaristischem, rassistischem oder fremdenfeindlichem Charakter mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft. Wer derartige Inhalte öffentlich – in welcher Form auch immer – verbreitet, muss mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren sowie mit dem Verlust bestimmter Rechte rechnen.