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Schärfere Regelungen gegen Faschismusverherrlichung

Ein neues Gesetz bestraft die Gründung oder Unterstützung von Organisationen mit faschistischem, legionaristischem, rassistischem oder fremdenfeindlichem Charakter mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft. Wer derartige Inhalte öffentlich – in welcher Form auch immer – verbreitet, muss mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren sowie mit dem Verlust bestimmter Rechte rechnen.

foto: Camera Deputaţilor (Silviu Vexler)
foto: Camera Deputaţilor (Silviu Vexler)

, 25.06.2025, 15:24

In den 1930er Jahren lebten in Rumänien über 750.000 Juden. Heute, rund hundert Jahre später, zählt ihre Gemeinschaft weniger als 2.500 Mitglieder. Anders gesagt: In der Zwischenkriegszeit stellte Rumänien – gemessen an der Bevölkerungszahl – die drittgrößte jüdische Gemeinschaft Europas, nach Polen und der Sowjetunion. Die Ereignisse der darauffolgenden Jahre, sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene, haben jedoch das Schicksal dieser Minderheit grundlegend verändert. Der Holocaust hatte für sie verheerende Folgen. Viele Überlebende wanderten nach Israel oder in andere Länder aus, die Gemeinschaft in Rumänien schrumpfte stark. Diejenigen, die blieben, blieben ein fester Bestandteil der Geschichte und Identität des Landes – mit Beiträgen zum kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben. Heute leben die meisten rumänischen Juden in Bukarest, die anderen in Jassy, Klausenburg oder Temeswar.

Im vergangenen Jahr hat die Regierung die Nationale Strategie zur Vorbeugung und Bekämpfung von Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Radikalisierung und Hassrede für die Jahre 2024–2027 vorgestellt. Das Dokument – hieß es damals – setze die Bemühungen der Vorgängerversion aus den Jahren 2021–2023 fort. „Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Radikalisierung und Hassrede sind Bedrohungen, die die Gesellschaft strukturell angreifen können, indem sie den Respekt für die Grundrechte und -freiheiten untergraben. Um dem entgegenzuwirken, braucht es eine komplexe Herangehensweise und eine enge Partnerschaft zwischen Staat, Zivilgesellschaft und Wissenschaft“, hieß es im Vorwort der Strategie, das auch vom Abgeordneten Silviu Vexler, dem Vorsitzenden des Bunds Jüdischer Gemeinden Rumäniens, begrüßt wurde.

Auf dessen Initiative hat das Abgeordnetenhaus – als entscheidende Kammer in diesem Fall – kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das die Gründung oder Unterstützung von Organisationen mit faschistischem, legionaristischem, rassistischem oder fremdenfeindlichem Charakter mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft. Wer derartige Inhalte öffentlich – in welcher Form auch immer – verbreitet, muss mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren sowie mit dem Verlust bestimmter Rechte rechnen. Die Verherrlichung von Personen, die sich des Völkermords schuldig gemacht haben, oder die Leugnung des Holocausts wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet. Warum war eine Verschärfung der Gesetzgebung notwendig? Silviu Vexler nennt die Gründe:

„Erstens die massive Verbreitung antisemitischer Inhalte in der Gesellschaft, vor allem online, sowie die übermäßige Glorifizierung von Kriegsverbrechern aus der Zeit des Holocaust als Nationalhelden. Gleichzeitig nehmen antisemitische Vorfälle im Land alarmierend zu. Zudem wurden zahlreiche Schwächen in der bestehenden Gesetzgebung festgestellt – Normen, die über 20 Jahre alt waren und schlicht nicht mehr zur heutigen Realität passen.“

Neue, schärfere Regelungen mit potenziell einschränkender Wirkung für die Meinungsfreiheit seien unnötig – so konterten andere Abgeordnete, viele auch aus den Reihen der nationalistischen Opposition. Ihrer Ansicht nach gebe es in Rumänien weder antisemitische Strömungen noch Organisationen. Vexler entgegnete:

„Ich sehe hier keinerlei Einschränkung der Meinungsfreiheit. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in zahlreichen Urteilen klar festgestellt, dass Antisemitismus, die Verherrlichung von Kriegsverbrechern oder die Leugnung des Holocaust Maßnahmen erfordern – sie bedrohen ganze Gesellschaften und damit auch die Demokratie selbst. Ich habe außerdem Beispiele öffentlich gemacht, die antisemitische Vorfälle in Rumänien belegen. Es stimmt, dass es hierzulande keine so schweren Zwischenfälle gab wie in anderen Ländern – aber das heißt nicht, dass es nicht sehr schwierige und gefährliche Situationen gab und gibt. Solche Maßnahmen muss man im Vorfeld treffen – zur Vorbeugung, nicht erst, wenn es zu spät ist. Von der Schändung jüdischer Friedhöfe über Angriffe auf Synagogen bis zu wiederholten Drohungen gegen Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft – die Liste ist lang.“

Das Ziel des Gesetzes – so Vexler weiter bei Radio Rumänien – sei nicht das Verbot bestimmter Schriftsteller, Bücher oder Kunstwerke:

„Das Gesetz unterscheidet klar zwischen der Verherrlichung von Personen, die in Rumänien am Holocaust beteiligt waren, und dem, was Kunst, Kultur, Wissenschaft oder Bildung bedeutet. Die eigentliche Gefahr liegt im Mangel an Wissen, im Fehlen von Konsequenzen, im Gefühl, dass schlimme Dinge passieren und nicht geahndet werden – aus welchen Gründen auch immer. Das kann dazu führen, dass solche Gedanken und Gefühle wieder zur Normalität werden. Und das betrifft nicht nur Juden oder jüdische Gemeinschaften, das betrifft die ganze Gesellschaft. Extremismus – egal in welcher Form – ist eine Gefahr für die Demokratie und für jeden einzelnen Bürger dieses Landes.“

Das Gesetz, so hieß es abschließend im Plenum des Abgeordnetenhauses, sei letztlich Ausdruck von Freiheit – im Sinne des bekannten Prinzips: Die Freiheit des einen endet dort, wo die Freiheit der anderen beginnt.

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