Reform der Richterpensionen vom Verfassungsgericht verworfen
Das Verfassungsgericht Rumäniens hat die Reform der Richterpensionen abgelehnt.
Daniela Budu, 21.10.2025, 22:19
Nach mehrfacher Vertagung der Entscheidung hat das Verfassungsgericht Rumäniens am Montag der Beschwerde des Obersten Kassations- und Justizgerichtshofs gegen das Gesetz über die Richterpensionen stattgegeben und festgestellt, dass der gesamte normative Akt verfassungswidrig ist. In der Beschwerde argumentierten die Richter, dass das Gesetz nahezu 40 verbindliche Entscheidungen des Verfassungsgerichts sowie zahlreiche grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates verletze.
In der Begründung der Entscheidung erklärten die Verfassungsrichter, die Regierung habe die vorgeschriebene Frist von 30 Tagen nicht eingehalten, innerhalb derer sie die Stellungnahme des Obersten Rates der Richter und Staatsanwälte (CSM) hätte abwarten müssen, bevor sie im Parlament die Verantwortung für das Gesetz übernahm – auch wenn diese Stellungnahme lediglich konsultativen Charakter hat.
Unter diesen Umständen teilte Premierminister Ilie Bolojan mit, dass der Prozess zur Verabschiedung der Reform der Richterpensionen – für die die Regierung vor fast zwei Monaten im Parlament die Verantwortung übernommen hatte – nun erneut aufgenommen werde. In einer Reaktion auf einem sozialen Netzwerk erklärte er, die Reform der Richterpensionen bleibe ein festes Ziel der Regierung, da, so seine Worte, „nirgendwo auf der Welt jemand mit 48 oder 50 Jahren in Rente geht und eine Pension in Höhe des letzten Gehalts erhält. Das sind keine politischen Fragen, sondern sozial und haushaltstechnisch untragbare Privilegien.“
Auch Staatspräsident Nicuşor Dan erklärte, die Reform der Richterpensionen bleibe eine Priorität, und äußerte die Hoffnung, „dass dieses Problem im Laufe des Jahres 2025 gelöst wird“. „Es handelt sich nicht um eine Positionierung gegen die Richter, sondern um die Korrektur einer anormalen Bestimmung – der Pension in Höhe des Gehalts –, die die politische Klasse vor einigen Jahren fehlerhaft geregelt hat“, schrieb er ebenfalls in einem Beitrag in den sozialen Medien. Er fügte hinzu, dass „ein neuer Gesetzestext ausgearbeitet wird, der die Entscheidung berücksichtigt und die Richterpensionen auf gerechte Weise für die Gesellschaft korrigiert“.
Im Kontext der zahlreichen politischen Debatten bekräftigte Senatspräsident Mircea Abrudean, dass es seiner Ansicht nach keinen Grund für den Rücktritt des Premierministers gebe, und erklärte ebenfalls, dass das Verfahren zur Verabschiedung des Projekts über die Richterpensionen wieder aufgenommen werden könne. Auch der Präsident der Abgeordnetenkammer, der Sozialdemokrat Sorin Grindeanu, teilte mit, dass rasch eine Arbeitsgruppe gebildet werde, um die notwendigen Korrekturen an dem Gesetz vorzunehmen.
Der Finanzminister, der Liberale Alexandru Nazare, ist hingegen der Ansicht, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts keine großen fiskalischen Auswirkungen habe, jedoch für die Erfüllung eines Meilensteins im Rahmen des nationalen Wiederaufbauplans (PNRR) von Bedeutung sei.
Aus den Reihen der Opposition erklärten Vertreter der Partei AUR, dass das Verfassungsgericht mit der Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes lediglich die „Privilegierten“ schütze, und fragten, was nun mit der „Legitimität der Regierung Bolojan“ sei, die „Reformen in den Staatsstrukturen“ versprochen habe.
Zur Erinnerung: Derzeit gehen rumänische Richter im Alter von 48 bis 49 Jahren in den Ruhestand, und die durchschnittliche Pension in der Justiz liegt bei über 24.000 Lei (rund 5.000 Euro). Das neue Gesetz sah eine Übergangsfrist von zehn Jahren vor, an deren Ende das Rentenalter der Richter auf 65 Jahre – das allgemeine Rentenalter in Rumänien – angehoben worden wäre. Die erforderliche Berufserfahrung für den Ruhestand sollte von 25 auf 35 Jahre steigen, und die Rentenhöhe von 100 % des letzten Nettogehalts auf 70 % sinken.