Entscheidungen des Verfassungsgerichts
Nach Anfechtungen, Änderungen und verfassungsrechtlichen Prüfungen hat das Gesetz über die Festlegung von Maßnahmen zur Sanierung und Effizienzsteigerung der öffentlichen Ressourcen das lang erwartete Gutachten des Verfassungsgerichts (CCR) erhalten.
Alex Grigorescu, 11.12.2025, 18:10
Das Gericht wies die Beschwerde der selbsternannten souveränistischen Oppositionspartei AUR zurück, sodass das Gesetz, das die Erhöhung der lokalen Abgaben ab dem 1. Januar kommenden Jahres ermöglicht, nun zur Ausfertigung gelangt. Für dieses Gesetz hatte die Regierung im September im Plenum der beiden Kammern des Parlaments die Vertrauensfrage gestellt, doch auf Antrag der AUR erklärte das Verfassungsgericht es teilweise für verfassungswidrig – es kassierte lediglich eine Bestimmung über die Überprüfung von Beamten mittels Polygraphentest. Das Gesetz wurde daraufhin im Parlament geändert und im November verabschiedet, doch der Entwurf wurde erneut beim Verfassungsgericht angefochten – diesmal jedoch ohne Erfolg.
Das Dokument verfolgt das Ziel, die staatlichen Ressourcen effizient zu nutzen, indem Bereiche der steuerlichen Optimierung umsichtig verwaltet werden, um eine gleichberechtigte, nichtdiskriminierende und transparente Behandlung aller Steuer- und Abgabepflichtigen zu gewährleisten und steuerliche Vergünstigungen neu zu strukturieren. Andererseits ordnet es das System der lokalen Steuern und Abgaben neu und führt neue steuerliche Regelungen für Körperschaftsteuerpflichtige ein. Auf Grundlage des Gesetzes werden ab dem 1. Januar kommenden Jahres die Steuern auf Wohnimmobilien und Kraftfahrzeuge sowie jene auf Dividenden und Gewinne aus Kryptowährungstransaktionen erhöht. Gleichzeitig werden Pakete mit geringem Wert aus dem Nicht-EU-Raum höher besteuert – insbesondere Einkäufe über große chinesische Handelsplattformen.
Die am meisten erwartete Entscheidung des Verfassungsgerichts wurde jedoch auf das Jahresende verschoben. Dabei handelt es sich um die Entscheidung zur Anfechtung, die der Hohe Kassations- und Gerichtshof gegen die neue vom Regierung vorgeschlagene Reform der Sonderpensionen für Richter und Staatsanwälte eingereicht hat. Das Projekt begrenzt die Pensionen von Richtern und Staatsanwälten auf 70 % der letzten Nettobezüge und beseitigt somit die Möglichkeit, dass die Renten der Höhe des letzten Nettogehalts entsprechen. Zudem erhöht es schrittweise über einen Zeitraum von 15 Jahren das Pensionsalter der Ricjter und Staatsanwälte auf 65 Jahre. Derzeit können Richter und Staatsanwälte ihren Dienst vor Vollendung des 50. Lebensjahres beenden.
Die Richter des Obersten Gerichts haben das Gesetz mit der Begründung angefochten, es diskriminiere gegenüber anderen Kategorien von Empfängern von Dienstpensionen und verletze – wie sie sagen, grob – die Unabhängigkeit der Justiz. Der Hohe Gerichtshof ist der Ansicht, dass das Regierungsprojekt de facto die Dienstpension für Richter und Staatsanwälte abschafft und die internationalen Standards, die in der Rechtsprechung europäischer Gerichte festgeschrieben sind, verletzt.
Der erste Versuch der Regierung, die genannten Pensionen – wie auch von der Europäischen Union gefordert – zu reformieren, scheiterte vor dem Verfassungsgericht aus verfahrensrechtlichen Gründen, da die Exekutive keine Stellungnahme des Obersten Rats der Richter und Staatsanwälte (CSM) eingeholt hatte, die zwar konsultativ, aber obligatorisch ist. Für das neue Projekt hat der CSM erwartungsgemäß ein negatives Gutachten abgegeben.