Brüssel drängt auf Reformen: Rumänien zwischen Rechtsstaatsbericht und Haushaltsdruck
Der Rechtsstaat in Rumänien steht erneut im Fokus der Europäischen Union. In Bukarest war jetzt der EU-Kommissar für Demokratie und Justiz zu Gesprächen vor Ort. Dabei ging es auch um ein Thema, das innenpolitisch seit Monaten für Streit sorgt: die Reform der Sonderpensionen im Justizsystem.
Bogdan Matei und Alex Sterescu, 13.02.2026, 18:06
Der EU-Kommissar für Demokratie und Justiz, Michael McGrath, ist in Bukarest mit Ministerpräsident Ilie Bolojan zusammengetroffen. Der Besuch fand im Rahmen einer technischen Mission zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Rumänien statt.
Auf der Agenda standen außerdem Gespräche mit Vertretern der Justiz, der Staatsanwaltschaften, mit Richtern, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie mit Außenministerin Oana Țoiu und Justizminister Radu Marinescu. Die Treffen dienen der Vorbereitung des jährlichen Rechtsstaatlichkeitsberichts der Europäische Kommission über die EU-Mitgliedstaaten.
Ministerpräsident Bolojan betonte, nach dem Wegfall des sogenannten Kooperations- und Kontrollmechanismus, mit dem Brüssel früher die rumänische Justiz überwachte, seien die politischen Einflussmöglichkeiten auf die Karriere von Magistraten deutlich reduziert worden. Zuständigkeiten für Budgetfragen und Beförderungen seien an die Selbstverwaltungsstrukturen der Justiz übertragen worden. Ziel dieser Änderungen sei es gewesen, die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken und das institutionelle Gleichgewicht neu zu ordnen.
Ein zentrales Thema der Gespräche war jedoch die umstrittene Reform der Dienstpensionen. Sie steht im Zusammenhang mit Haushaltsdruck und Verpflichtungen aus dem Nationalen Aufbau- und Resilienzplan. Hintergrund sind erhebliche Unterschiede zwischen den Pensionen im Justizsystem und dem Landesdurchschnitt.
Die Debatte beherrscht seit Wochen die öffentliche Diskussion, nachdem das Verfassungsgericht eine Entscheidung über das entsprechende Gesetz bereits mehrfach verschoben hat. Der Gesetzentwurf der Regierung sieht vor, die Pensionen von Richtern und Staatsanwälten zu begrenzen, sodass sie das letzte aktive Einkommen nicht mehr übersteigen, und das derzeit sehr niedrige Ruhestandsalter von etwa 48 bis 50 Jahren anzuheben.
Sollte die Reform scheitern, droht Rumänien der Verlust von rund 230 Millionen Euro an EU-Mitteln. Die Neuregelung war zuvor als verbindlicher Meilenstein mit der Europäischen Kommission im Aufbauplan vereinbart worden.
EU-Kommissar McGrath würdigte die kontinuierliche Zusammenarbeit der rumänischen Behörden im Rechtsstaatsverfahren und unterstrich die Bedeutung eines konstruktiven Dialogs zwischen Brüssel und Bukarest. Die Kommission sei bereit, Rumänien insbesondere bei einer wirksamen strafrechtlichen Verfolgung von Delikten im Justizsystem, bei der Sicherung der Unabhängigkeit hochrangiger Staatsanwälte sowie bei der Klärung von Verjährungsfragen zu unterstützen.
Beide Seiten wollen den Dialog fortsetzen – mit dem erklärten Ziel eines effizienten, unabhängigen und glaubwürdigen Justizsystems in Rumänien.
Der nächste Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU dürfte zeigen, ob die eingeleiteten Reformen aus Brüsseler Sicht ausreichen – und ob Rumänien die offenen Streitpunkte rechtzeitig lösen kann.