Die Woche 03.02. – 07.02.2014 im Überblick
Die Vertreter des IWFs, der Europäischen Kommission und der Weltbank beenden Evaluierungsbesuch in Bukarest
România Internațional, 08.02.2014, 15:20
Rumänien habe vier von den fünf Pflichten erfüllt, so die IWFs -Missionsleiterin in Bukarest Andrea Schaechter am Ende des Evaluierungbesuches. Eine gemeinsame Delegation des Internationalen Währungsfonds, der Europäischen Kommission und der Weltbank hat sich für zwei Wochen in Bukarest für die Evaluierung des im vergangenen Jahr abgeschlossenen Abkommens vorbeugender Art aufgehalten. Im Mittelpunkt der Gespräche mit den rumänischen Behörden standen die Schwerpunkte der Wirtschaftsreform und der gesetzliche Rahmen mit Bedeutung für die Wirtschaft. Das standby-Abkommen Rumäniens mit dem Internationalen Währungsfonds und der Europäischen Kommission beläuft sich auf 4 Milliarden Euro und seine Laufzeit beträgt zwei Jahre.
Regierungschef Victor Ponta gab am Ende der Bukarester Beratungen bekannt, sein Kabinett habe von den internationalen Kreditgebern grünes Licht für zwei Beschlüsse mit Auswirkungen auf die Wirtschaft bekommen. Die erste Maßnahme betrifft die Kreditnehmer. Rentner und Angestellte mit einem Gehalt unter der Grenze von 1.610 lei (rund 360 Euro) pro Monat könnten innerhalb von zwei Jahren nur die Hälfte der Kreditrate zurückzahlen. Die Rate kann jedoch nicht um mehr als 500 Lei (umgerechnet rund 110 euro) pro Monat reduziert werden. Die zweite Maßnahme betrifft den Privatsektor und soll ab 1. Juli umgesetzt werden. Für die Unternehmen die mindestens 20 Arbeitsplätze schaffen, soll der Staat die Hälfte des Gesamtwertes der Lohnausgaben zahlen.
Bedeutende Änderungen des Wahlgesetzes in Rumänien
Die rumänische Regierung hat per Dringlichkeitsverordnung die Standardisierung des Wahlregisters und die Durchführung der Europawahlen im Mai geregelt. Der Regierung in Bukarest steht ein Jahr mit mehreren wichtigen Urnengängen bevor, die rechtzeitig geplant werden müssen. Ende Mai findet die Europawahl statt, im November wird ein neuer Präsident gewählt, und zusätzlich soll ein Referendum für die Verfassungsrevision abgehalten werden.
Das Wahlregister ist eine elektronische Datenbank, die von der Ständigen Wahlbehörde verwaltet wird. Dieses enthält die persönlichen Daten aller wahlberechtigten rumänischen Staatsbürger, einschließlich deren mit Wohnsitz im Ausland. Das sind Name und Vorname des Wählers, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Personenkennzahl, Nummer und Serienbezeichnung des Personalausweises. Das Wahlregister wird von den Bürgermeisterämtern regelmäßig aktualisiert, mit Erreichen des 18. Lebensjahres werden alle rumänischen Staatsbürger darin eingetragen. Gleichzeitig werden verstorbene Personen, oder Personen, denen das Wahlrecht entzogen wurde, gelöscht.
Jeder Wähler kann auf einem Online-Portal den Eintrag im Wahlregister überprüfen. Auf der entsprechenden Internetseite können rumänische Staatsbürger auch den Eintrag eines Zweitwohnsitzes beantragen. Das trifft auch auf Personen zu, die sich im Ausland niedergelassen haben oder vorübergehend aufhalten. Sie können sich auf Antrag im Wahlregister mit ihrer letzten Wohnadresse in Rumänien eintragen lassen.
Der neue Entwurf des rumänischen Grundgesetzes
Im Rahmen ihrer letzten Sitzung, haben sich die Mitglieder des Parlamentsausschusses für die Verfassungsrevision über die Endfassung des Entwurfs geeinigt. Die wichtigste politische Neuigkeit ist die Trennung der Zuständigkeiten der beiden Parlamentskammern. Die Abgeordnetenkammer würde in Zukunft legislative Aufgaben übernehmen, während der Senat sich überwiegend mit der Kontrolle und der Besetzung öffentlicher Ämter befassen soll. Über wichtige Ämter, etwa mit Bezug auf die Strategie der Nationalen Sicherheit, sollen die vereinten Kammern im Plenum beraten. Der neue Entwurf des Grundgesetzes enthält das Konzept des konstruktiven Misstrauensvotums. Die einfache Vertrauensfrage, bzw. die Möglichkeit, den anvisierten Minister zu ersetzen, wurde abgeschafft. Mit Verfahren gegen Parlamentsmitglieder würde sich in einer ersten Phase nicht mehr der Oberste Gerichtshof befassen, sondern gewöhnliche Instanzen, wie der Vorsitzende des Revisionsausschusses. Laut dem neuen Grundgesetz, könnten in Zukunft der Landespräsident oder eine Gruppe von 250.000 stimmberechtigten Bürgern ohne die Zustimmung des Parlaments eine Volksbefragung veranstalten. Auch für den Justizbereich würde die neue Verfassung Neuigkeiten bedeuten: die Nutzung illegal erlangter Beweismittel zugunsten des Angeklagten könnte in Zukunft erlaubt sein. Die Mitglieder des Revionsausschusses haben zudem einen Artikel gestrichen, der Staatsanwälten das Abhören der Kommunkation für 48 Stunden ohne richterlichen Befehl ermöglichte.
Dienst für Sonderkommunikation soll als Fachabteilung unter Führung des Innenministers agieren
Im rumänischen Parlament wurde das Verfahren zur Verabschiedung eines neuen Regelgesetzes für die Funktion des Sondertelekommunikationsdienstes eingeleitet. Der besagte Dienst ist zur Zeit der Präsidentschaft untergeordnet und soll in Zukunft als Fachabteilung unter Führung des Innenministers agieren. Die Führung der Anstalt soll von einem vom Ministerpräsidenten ernannten Staatssekretär übernommen werden. Zu den angesprochenen Begründungen für diese Änderungen zählt eine Verbesserung der Informationsverwaltung in Notsituationen. Besagte Änderungen kommen nachdem die Exekutive die Aktionsweise des Dienstes für Sonderkommunkation während der Rettungsoperation vom 20. Januar nach einem Flugzeugunglück kritisiert hat. Die verspätete Rettungsoperation wurde ebenfalls von den Medien und den Politikern kritisiert.
Staatspräsident Traian Basescu auf Türkeibesuch
Rumäniens Staaatschef Traian Basescu hat einen zweitägigen Türkeibesuch unternommen. Băsescu erklärte nach dem Treffen mit seinem türkischen Gegenüber Abdullah Gul, Rumänien unterstütze die EU-Beitrittsverhandlungen der Türkei, sowie die Beschleunigung des Prozesses. Băsescu erklärte, er hoffe auf das Verdoppeln der bilateralen Austausche, die sich zur Zeit auf 5 Milliarden beziffern. Der rumänische Staatschef fügte hinzu, die rumänisch-türkischen Beziehungen haben sich in den letzten Jahren konsolidiert. Die zwei Länder kooperieren für die Bekämpfung des Terrorismus sowie des Drogen- und Menschenhandels. Am Donnerstag hat der rumänische Staatschef an dem rumänisch-türkischen Wirtschaftsforum teilgenommen, ferner die Produktionsplattform des türkischen Zentrums für Luft-und Raumfahrttechnik und das Ausbildungszentrum für Simulationsflug auf F-16 Kampfflugzeugen besucht.
Rumänien reaktioniert auf den Vorfall beim rumänischen Lyzeum in Transnistrien
Am Mittwoch wurde der Leiter des rumänischen Lyzeums Lucian Blaga“ in der separatistischen Region Transnistrien zusammen mit der Buchhalterin und dem Fahrer des Lyzeums festgenommen. Rumänien hat gleich reagiert. Der Leiter Ion Ioncev kam gerade aus der moldauischen Hauptstadt Kischinew zurück. Er hatte die rückständigen Löhne der Angestellten seines Lyzeums bekommen. Das Geld wurde an der Grenze zwischen der Moldaurepublik und der separatistischen Region Transnistrien beschlagnahmt. Die drei wurden dann des Schmuggels beschuldigt. In einem Komuniquee erklärte Rumäniens Staatschef Traian Băsescu, er habe das Ereignis tief besorgt zur Kenntnis genommen. Dieses Benehmen gegenüber den rumänischen Schulen in Transnistrien –die Einfrierung von Konten und die Beschlagnahme von Geldern sei nicht zulässig. Man wolle damit die Schulen in die Pleite führen.
Traian Băsescu meinte weiter, die Festnahme der Vertreter des Lyzeums Lucian Blaga sei eine Provokation, die als Ziel habe die Lage in der Region zu belasten. Er forderte die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa auf, sich einzuschalten. Die Regierung in Kischinew hat die Festnahme der drei Personen verurteilt und meinte sie sei völlig unbegründet gewesen.