Der nationale Katalog der bemerkenswerten Bäume
Das rumänische Umweltministerium hat die Anwendungsnormen zum Schutz jahrhundertealter Bäume in Städten und Dörfern zur öffentlichen Debatte gestellt. Die Gesetzesinitiative gibt es zwar schon seit drei Jahren, sie konnte aber mangels konkreter Vorschriften bisher nicht umgesetzt werden.
Daniel Onea und Adina Olaru, 08.06.2026, 19:18
Das rumänische Umweltministerium hat die Anwendungsnormen zum Schutz jahrhundertealter Bäume in Städten und Dörfern zur öffentlichen Debatte gestellt. Die Gesetzesinitiative gibt es zwar schon seit drei Jahren, sie konnte aber mangels konkreter Vorschriften bisher nicht umgesetzt werden.
Das Herzstück des neuen Projekts ist der sogenannte „Nationale Katalog der bemerkenswerten Bäume“ – eine öffentliche, digitale Datenbank, die von den Umweltbehörden verwaltet wird. Doch welche Eigenschaften muss ein Baum eigentlich haben, um geschützt und in diesen Katalog aufgenommen zu werden? Tibor Hartel, Ökologe an der Babeș-Bolyai-Universität, erklärt die drei Auswahlkriterien:
„Ein bemerkenswerter Baum muss mindestens eine von drei Bedingungen erfüllen. Erstens: Er muss ein Alter von mindestens 160 Jahren aufweisen. Zweitens: Der Stammumfang – standardmäßig auf einer Höhe von einem Meter dreißig gemessen – muss einen bestimmten, artspezifischen Mindestwert erreichen. Und drittens: Der Baum muss mit einer Legende verbunden sein, die seine Bedeutung für die Identität der lokalen Gemeinde belegt. Diese Kriterien finden sich in den meisten europäischen Definitionen für jahrhundertealte Bäume wieder. Während die genaue Altersbestimmung moderne Technik erfordert, sind das Messen des Stammes und das Sammeln von Legenden durch Gespräche mit den Einheimischen viel leichter zugänglich.“
Der neue digitale Katalog schafft ein transparentes und einfaches System: Jeder Bürger und jedes Unternehmen kann beantragen, dass ein bemerkenswerter Baum erfasst wird. Dafür reicht es aus, die geografischen Koordinaten und aussagekräftige Fotos an das zuständige Forstamt oder die Lokalverwaltung zu schicken. Es gibt allerdings einen Haken: Das Gesetz und der Katalog gelten vorerst nur für Bäume, die außerhalb von Waldgebieten stehen. Der Ökologe Tibor Hartel weist auf diese Einschränkung hin, hebt aber auch positive lokale Initiativen hervor:
„Laut rumänischer Gesetzgebung können nur Bäume als bemerkenswert eingestuft werden, die außerhalb der offiziell als Wald anerkannten Flächen stehen. Da es jedoch bei der Umsetzung von Vorschriften oft hapert, garantiert allein das Gesetz noch nicht automatisch den Schutz dieser Bäume außerhalb der Wälder. Umgekehrt bedeutet der fehlende gesetzliche Rahmen für die Wälder aber nicht, dass die Forstämter wertvolle Exemplare sofort fällen. Zahlreiche Forstverwaltungen erfassen und schützen Monumentalbäume bereits aus eigener Initiative und zeigen damit, dass so ein Vorgehen keine zusätzlichen Kosten verursacht. Unser aktuelles Ziel ist es nun, den gesetzlichen Schutz – nach dem Vorbild dieser bewährten Praktiken – auch auf die Wälder auszuweiten.“
Der neue nationale Katalog wird also vor allem Bäume in Städten, in Dörfern und auf Weiden schützen. Für sie gelten künftig strenge Regeln: Das Fällen ist nur noch in absoluten Ausnahmefällen erlaubt – etwa, wenn der Baum komplett abgestorben ist oder eine echte Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Eine solche Entscheidung erfordert zudem ein fachliches Gutachten und die Genehmigung der Forstgarde. Um den Naturschutz weiter zu unterstützen, sollen private Grundstücksbesitzer, die einen im Katalog erfassten Baum auf ihrem Land haben, staatliche Entschädigungen erhalten, da sie das Holz nicht mehr wirtschaftlich nutzen dürfen. Durch diese Kombination aus digitalen Werkzeugen und finanziellen Anreizen hofft man, dass diese wertvollen Baumriesen auch in Zukunft sichere Ankerpunkte für die Artenvielfalt und die lokalen Gemeinden bleiben.