Die rumänische Regierung stellt Vertrauensfrage im Parlament für die Reform der Sonderrenten
Die Regierung in Bukarest hat am Dienstag erneut im Parlament die Vertrauensfrage für das Projekt zur Reform der Sonderrenten für Richter und Staatsanwälte gestellt.
Daniela Budu, 03.12.2025, 22:34
Die Frist im Nationalen Aufbau- und Resilienzplan (PNRR) ist verstrichen, doch von dieser Reform hängen 231 Millionen Euro ab. Die Regierung hofft, dass die Europäische Kommission trotz allem die dritte Zahlungs tranche aus dem PNRR freigibt, sofern der normative Akt in Kraft tritt. Unterdessen kann das Gesetz – wie bereits im Herbst – durch einen Misstrauensantrag oder vor dem Verfassungsgericht angefochten werden, nachdem die oberste Instanz damals die erste Initiative zur Änderung des Gesetzes beanstandet und eine Entscheidung der Verfassungswidrigkeit erwirkt hatte, weil die Vorlage nicht über das beratende Gutachten des Obersten Rates der Richter und Staatsanwälte verfügte. Diesmal hat das Dokument das Gutachten des Rates erhalten – ein negatives!
Nach den neuen Bestimmungen des Gesetzes soll das Rentenalter für Richter und Staatsanwälte auf 65 Jahre angehoben werden, und zwar um jeweils ein Jahr pro Generation. Außerdem darf die Rente nicht mehr als 70 % des letzten Nettogehalts betragen. Premierminister Ilie Bolojan erklärte dazu:
„Im Vergleich zum ersten Entwurf verlängert das Dokument die Übergangszeit von 10 auf 15 Jahre. Das bedeutet, dass künftig jedes Jahr jede neue Generation von Richter und Staatsanwälte ein Jahr länger arbeiten muss, sodass das Rentenalter in den kommenden 15 Jahren schrittweise von 50 auf 65 Jahre angehoben wird. Nirgendwo in diesen Systemen gibt es Rentner im Alter von 48–50 Jahren, und in keinem zivilisierten Land gibt es eine Rente in Höhe des letzten Gehalts oder – wie Sie wissen – jahrelang sogar höher als das letzte Gehalt.“
Das Bedürfnis nach sozialer Gerechtigkeit war das Hauptargument des Premierministers vor den Senatoren und Abgeordneten, neben der Nachhaltigkeit des Rentensystems, der Stabilisierung des Arbeitsmarktes sowie der Nutzung wichtiger europäischer Mittel aus dem Aufbau- und Resilienzplan. Ilie Bolojan:
„Dieser Vorschlag trägt einem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit Rechnung und korrigiert ein in diesen Jahren gewachsenes Unrecht. Die zweite Wirkung dieses Projekts besteht darin, dass es die Wirtschaft auf eine gesunde Basis stellt, da wir in Europa auf dem vorletzten Platz stehen, was die Zahl der Bürger in der aktiven Bevölkerung betrifft, die in der Wirtschaft tätig sind, und wir die Garantie eines nachhaltigen Rentensystems für die kommenden Jahre benötigen. Nicht zuletzt entspricht es einer Voraussetzung für den Zugang zu europäischen Mitteln. Die Korrektur dieses Unrechts ist eine der Bedingungen, die Rumänien übernommen hat, und stellt einen Meilenstein im Aufbau- und Resilienzplan dar. Und mit der Einleitung des Verfahrens der Vertrauensfrage glauben wir, dass die Bedingungen erfüllt sind, sodass Rumänien die zurückgehaltenen EU-Mittel erhalten kann.“
Die Oppositionsabgeordneten haben 42 Änderungsanträge zu diesem Projekt eingereicht, doch die Exekutive hat keinen davon akzeptiert. Die Partei AUR kündigte an, keinen Misstrauensantrag gegen die Regierung einzubringen und das Dokument auch nicht vor dem Verfassungsgericht anzufechten, da sie ein gerechtes Rentensystem für alle sozialen Kategorien unterstütze.