Gesetz gegen Femizid verkündet
Das Gesetz zur Prävention und Bekämpfung von Femizid sowie der ihm vorausgehenden Gewalt wurde am Donnerstag im Amtsblatt veröffentlicht.
Mihai Pelin und Alex Sterescu, 24.04.2026, 13:04
Der rumänische Präsident Nicușor Dan hat das Gesetz zur Prävention und Bekämpfung von Femizid verkündet. Er bezeichnet es als notwendige gesetzliche Maßnahme und als einen wichtigen Schritt zur Sensibilisierung für die Ursachen von Missbrauch und Gewalt gegen Frauen. Diese Form der Aggression sei viel zu lange entweder ignoriert oder unzureichend behandelt worden – mit dramatischen Folgen.
Aus diesem Grund und auch als Anerkennung einer schmerzhaften Realität, die es zu korrigieren gilt, sei ein Gesetz äußerst notwendig, das strenge Strafen festlegt und Maßnahmen zur Prävention von Femizid und häuslicher Gewalt fördert, erklärte Präsident Nicușor Dan.
Zugleich begrüßte er die Initiative der Parlamentarier, die die Schwere dieses Phänomens erkannt und die erforderlichen gesetzlichen Änderungen vorgenommen haben. Er betonte, dass dieses Gesetz das Engagement des rumänischen Staates, die Sicherheit von Frauen und Kindern zu gewährleisten, in einen konkreten Präventionsmechanismus überführt, indem es den Behörden die notwendigen Instrumente an die Hand gibt, um rechtzeitig einzugreifen, bevor Gewalt zur Tragödie wird.
Es sei ein besonders wichtiger Schritt hin zu einem besseren Verständnis der Ursachen von Missbrauch und Gewalt gegen Frauen, aber auch hin zu einer effizienteren und menschlicheren Justiz, die nicht nur Täter streng bestraft, sondern auch aktiv das Leid der Schwächsten verhindert, so der Präsident weiter.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes kann Femizid künftig wie Mord mit erschwerenden Umständen bestraft werden – mit Freiheitsstrafen von 6 bis 12 Jahren. Werden die Taten an einem Familienmitglied begangen, erhöht sich das gesetzliche Strafmaß.
Das verkündete Gesetz definiert Femizid als die vorsätzliche Tötung einer Frau sowie als den Tod einer Frau infolge von Schlägen oder Verletzungen mit Todesfolge oder anderer vorsätzlicher Straftaten, die zum Tod des Opfers führen – unabhängig davon, ob die Tat von einem Familienmitglied oder einer anderen Person begangen wurde. Der Begriff „Frauen“ schließt auch Mädchen unter 18 Jahren ein.
Nach Angaben der Initiatoren zielt das Gesetz in erster Linie sowohl auf die Anerkennung des Femizids als auch auf die Prävention von Fällen von Femizid und häuslicher Gewalt ab. Es sieht zudem Verpflichtungen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt vor.
Wenn eine Schutzanordnung oder eine einstweilige Verfügung vorliegt und der Täter dagegen verstößt, wird die Strafverfolgung von Amts wegen eingeleitet, ohne dass eine Anzeige des Opfers erforderlich ist, oder sie wird fortgeführt, selbst wenn das Opfer seine Anzeige zurückzieht.
Die Gesetzesinitiative entstand infolge einer Reihe von Fällen häuslicher Gewalt und Tötungen von Frauen im Jahr 2025, die zu Protesten und öffentlichen Petitionen führten.
Das im Oktober 2025 eingebrachte Gesetz fand im Parlament eine beispiellose Unterstützung, obwohl es auch Kritik gab, wonach es eine Überregulierung darstelle. Es wurde von mehr als 270 Abgeordneten aus allen Parteien unterzeichnet. Vor einem Monat wurde es von der Abgeordnetenkammer als entscheidendem Gremium verabschiedet.