Proteste gegen das Gehaltsgesetz
Der Gesetzentwurf zur einheitlichen Vergütung sorgt weiterhin für Proteste. Was sind die Hauptgründe für die Revolte unter den verschiedenen Kategorien von Staatsbediensteten?
Sorin Iordan und Florin Lungu, 17.06.2026, 12:00
Der Gesetzentwurf zur einheitlichen Vergütung in Rumänien sorgt weiterhin für Unzufriedenheit unter den verschiedenen Kategorien von Staatsbediensteten. Der Ende Mai zur öffentlichen Konsultation veröffentlichte Gesetzesentwurf sieht eine umfassende Strukturreorganisation des öffentlichen Dienstes vor, die die Funktionshierarchie, die Gehaltsstufen, das Bonussystem und die Leistungsbeurteilung betrifft. Das Gesetz führt eine neue, einheitliche Struktur mit 12 Gehaltsstufen ein und legt ein maximales Verhältnis von 1 zu 8 zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Gehalt im öffentlichen Dienst fest.
Gleichzeitig sollen alle Stellen auf nationaler Ebene nach einer vom Arbeitsministerium koordinierten Methodik neu bewertet werden, um Ungleichheiten zwischen Institutionen und Berufsgruppen zu beseitigen. Der amtierende Arbeitsminister Dragoş Pîslaru erklärte kürzlich, das neue Gesetz werde weder zu Gehaltskürzungen im öffentlichen Dienst noch zu Rentenkürzungen führen. Er räumte zwar einige Probleme des Projekts ein, versicherte aber, man arbeite an Lösungen. Trotz dieser Zusicherungen der Regierung wiesen die großen Gewerkschaftsverbände darauf hin, dass die Änderungen zu Einkommensverlusten bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst führen würden.
Rettungsdienstmitarbeiter protestierten gegen die Kürzung von Zulagen für Schichtarbeit, Feiertage, Wachdienste und gefährliche Arbeitsbedingungen sowie gegen die durch die vorgeschlagenen Gehaltskoeffizienten bedingte Einkommensminderung. Ihr Dachverband forderte eine Überarbeitung des Projekts und den Erhalt der Gehaltsansprüche dieser Berufsgruppe im Gesundheitswesen. Tausende Beschäftigte der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung, der regionalen Pensionskassen und der Gerichte schlossen sich den Protesten an.
Der Oberste Richterrat kritisierte den Gesetzentwurf zur Einheitsvergütung scharf und erklärte, dieser werde „die Funktionsfähigkeit der Justiz nachhaltig untergraben“. Der Oberste Richterrat wies darauf hin, dass das Einkommen eines Richteranwärters nach Verabschiedung des Gesetzes „auf einem absolut inakzeptablen Niveau“ liegen werde und dass Richter bei einer Beförderung an ein höheres Gericht oder zur Staatsanwaltschaft Einkommenseinbußen erleiden würden. Auch unter den Lehrkräften herrscht Unzufriedenheit. Eine der umstrittensten Bestimmungen des Gesetzentwurfs zur einheitlichen Vergütung betrifft die Leistungszulage, die derzeit eine Gehaltserhöhung von 25 % für Lehrkräfte vorsieht.
Die Gewerkschaften warnen davor, dass diese aus der Grundgehaltstabelle gestrichen und durch eine unsichere Leistungsprämie ersetzt werden könnte, die vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich ausgezahlt und auf maximal 30 % der Beschäftigten begrenzt wäre. Laut den Gewerkschaften sieht der Gesetzentwurf außerdem die Integration der Zulage für neuropsychische Überlastung in das Grundgehalt und die Abschaffung der Leistungszulage für Lehrkräfte vor. Auch unter den Zollangestellten herrscht Unruhe; sie organisierten am Mittwoch einen Warnstreik. Die Verabschiedung des Gesetzes zur Vergütung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist eine zentrale Säule des Nationalen Wiederaufbau- und Resilienzplans Rumäniens und Voraussetzung für den Zugang zu europäischen Fördermitteln in Höhe von über 700 Millionen Euro. Um diese Gelder nicht zu verlieren, muss das Gesetz bis zum Sommer dieses Jahres verabschiedet werden.