Regierung plant neue Lohnreform im öffentlichen Dienst
In Rumänien wird derzeit öffentlich über ein neues Gesetz zur einheitlichen Bezahlung im öffentlichen Dienst diskutiert. Die Reform gilt als wichtiger Meilenstein im nationalen Aufbau- und Resilienzplan und ist Voraussetzung für die Auszahlung bedeutender EU-Mittel.
Corina Cristea und Alex Sterescu, 08.05.2026, 13:17
Das Gesetz zur einheitlichen Besoldung zählt zu den wichtigsten administrativen und wirtschaftlichen Reformen Rumäniens seit dem EU-Beitritt. Ziel ist es, ein einheitliches und kohärentes Vergütungssystem für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu schaffen und Unterschiede zwischen Behörden und einzelnen Bereichen des Staatssektors abzubauen.
Erste Reformversuche gab es bereits in den Jahren 2009 und 2010. 2017 verabschiedete das Parlament in Bukarest schließlich ein Gesetz, das die bisherigen Gehaltssysteme ersetzte und eine einheitliche Gehaltstabelle für Beschäftigte im öffentlichen Dienst einführte – darunter Mitarbeiter im Bildungs- und Gesundheitswesen, in der Verwaltung und der Justiz.
Zu den größten Gewinnern der damaligen Reform gehörte das medizinische Personal. Mit höheren Gehältern sollte die Abwanderung von Fachkräften in westeuropäische Staaten gebremst werden. Auch Lehrkräfte profitierten nach 2017 von deutlichen Lohnerhöhungen. Die Gewerkschaften kritisieren jedoch weiterhin, dass die Gehälter unter dem europäischen Durchschnitt liegen und nicht ausreichen, um junge Menschen für den Beruf zu gewinnen.
Dies ist nur eines von mehreren Problemen, die trotz des weiterhin geltenden Gesetzes bestehen. Zwar basiert die Regelung auf Grundprinzipien wie Gerechtigkeit, Transparenz, klarer Hierarchie und finanzieller Nachhaltigkeit, in der Praxis kam es jedoch zu anhaltenden Gehaltsunterschieden zwischen Institutionen, überhöhten Zulagen, einer starken Belastung des Staatshaushalts, uneinheitlicher Anwendung und zahlreichen Gerichtsverfahren.
All dies sind Gründe dafür, dass nun eine neue Reform vorbereitet wurde. Sie ist als Meilenstein im Nationalen Aufbau- und Resilienzplan verankert und Voraussetzung für den Erhalt wichtiger EU-Gelder.
Die Arbeiten an dem neuen Gesetz, das derzeit öffentlich diskutiert wird, gehen trotz der politischen Instabilität in Bukarest weiter. Das versichert der amtierende Minister für europäische Fonds und Arbeit, Dragoș Pîslaru. Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der Minister betont jedoch, dass dafür eine möglichst breite politische Unterstützung notwendig sei, da eine Übergangsregierung das Vorhaben nicht per Notverordnung verabschieden könne. Das Gesetz müsse vom Parlament beschlossen werden.
„Gemeinsam mit dem Team der Weltbank haben wir ein kurzes, zweiseitiges Dokument ausgearbeitet, das die Grundprinzipien und wesentlichen Elemente dieses Projekts enthält. Wie ich bereits angekündigt habe, wünsche ich mir dafür eine breitere politische Einigung, damit klar wird, dass es eine parlamentarische Mehrheit gibt, die bereit ist, das Vorhaben zu unterstützen. Die Regierung hat derzeit nicht mehr die Möglichkeit, Eilverordnungen zu erlassen. Deshalb können wir das Projekt nur als Gesetzesvorlage oder parlamentarische Initiative verabschieden. Ich hoffe, dass wir nach einer gewissen Beruhigung der Lage bereits in der kommenden Woche Reaktionen der Parteien auf diese Prinzipienliste erhalten.“
Pîslaru fügte hinzu, dass nach der Verabschiedung des Gesetzes vor allem der finanzielle Spielraum und die notwendige Haushaltsdeckung entscheidend seien. Rumänien dürfe nicht denselben Fehler wiederholen wie bei der Rentenreform, deren Kosten langfristig nicht tragbar gewesen seien und die zu einem höheren Haushaltsdefizit geführt habe, erklärte der Minister.