Rumäniens Verfassungsgericht – Entscheidungen und Vertagungen
Das rumänische Verfassungsgericht hat seine Entscheidung über das Gesetz zur Änderung des Rentensystems für Richter und Staatsanwälte auf den 8. Oktober vertagt. Für dieses Gesetz hatte die Regierung im Parlament die Verantwortung übernommen.
Leyla Cheamil, 25.09.2025, 17:20
Anfang September hatten die Vereinigten Senate des Obersten Kassations- und Gerichtshofs das Verfassungsgericht angerufen, da das Gesetz ihrer Ansicht nach nicht weniger als 37 verbindliche Entscheidungen des Gerichts sowie zahlreiche Grundprinzipien des Rechtsstaats verletze.
Die von den Richtern und Staatsanwälten angeführten Hauptgründe für die Verfassungswidrigkeit beziehen sich auf die Missachtung des Rechtsstaatsprinzips, der richterlichen Unabhängigkeit, der Rechtssicherheit, der Gesetzmäßigkeit und der Nicht-Rückwirkung von Gesetzen, des Prinzips des berechtigten Vertrauens, die Schaffung von Diskriminierungen ohne rationale und objektive Rechtfertigung sowie die Missachtung zwingender gesetzlicher Verpflichtungen – etwa die Einholung der obligatorischen Stellungnahme des Obersten Rats der Richter und Staatsanwälte zur Endfassung des Gesetzes.
Die Reform des Pensionssystems für Richter und Staatsanwälte und der Abbau von Privilegien für diese Berufsgruppen haben in der rumänischen Gesellschaft heftige Debatten ausgelöst und zu Spannungen zwischen dem Obersten Rat der Eichter und Staatsanwälte und der Exekutive geführt.
In der gemeinsamen Parlamentssitzung zur Übernahme der Verantwortung für das zweite Gesetzespaket zur Senkung des Staatsdefizits erinnerte Premierminister Ilie Bolojan daran, dass rumänische Richter derzeit mit 48–49 Jahren in Rente gehen und eine durchschnittliche Pension im Justizwesen über 24.000 Lei (rund 4.800 Euro) beträgt. Zahlreiche Pensionen erreichten sogar 35.000–40.000 Lei (ca. 7.000–8.000 Euro), insbesondere für Personen, die Führungsfunktionen innehatten.
„Durch die von uns vorgeschlagene Reform wird es eine Übergangsfrist von zehn Jahren geben, nach deren Ablauf sich die Richter und Staatsanwälte mit 65 Jahren, dem gesetzlichen Rentenalter in Rumänien, pensionieren lassen. Die erforderliche Berufserfahrung für den Ruhestand wird von 25 auf 35 Jahre erhöht, wie bei den übrigen Bürgern auch. Bisher entsprach die Rentenhöhe 100 % des letzten Nettogehalts, wir haben diesen Prozentsatz auf 70 % des letzten Nettogehalts gedeckelt“, erklärte der Premierminister weiter und betonte, dass die Renten trotz dieser Kürzung ohnehin beträchtlich blieben.
Ebenfalls auf den 8. Oktober vertagt wurden die von der Opposition eingereichten Anfechtungen gegen drei Gesetze aus dem zweiten Paket zur Haushaltskonsolidierung.
Die einzige zurückgewiesene Verfassungsbeschwerde betraf das Gesetz zur Effizienzsteigerung der Tätigkeit bestimmter autonomer Verwaltungsbehörden. Dieses sieht die Umstrukturierung der Nationalen Behörde für die Verwaltung und Regulierung im Bereich der Kommunikation (ANCOM), der Nationalen Regulierungsbehörde für den Energiesektor (ANRE) sowie der Finanzaufsichtsbehörde (ASF) vor. Das Gesetz wurde für verfassungskonform erklärt und kann damit in Kraft treten.