Senat beschließt schärfere Strafen für häusliche Gewalt
Die Oberkammer hat einen Gesetzentwurf angenommen, der Wiederholungstäter in diesem Bereich härter bestraft. Auch für einen besseren Opferschutz soll gesorgt werden.
Mihai Pelin, 28.10.2025, 14:29
Die PSD-Senatorin Victoria Stoiciu erklärte, dieses Gesetz sei „ein konkreter Schritt hin zu einem Rumänien, das schützt, statt nur festzustellen“.
„Häusliche Gewalt ist eine Geißel, die in ihrer extremen Form zum Tod führt. In diesem Jahr allein wurden über 40 Frauen getötet. Und wenn es nicht so weit kommt, hinterlässt sie dennoch tiefe seelische Wunden und langanhaltendes Leid. Unsere Pflicht als Gesetzgeber ist es, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der den Opfern größtmöglichen Schutz bietet und so viele Täter wie möglich abschreckt.“
Auch in der Opposition fand die Vorlage Zustimmung, wie der Senator Gheorghe Vela von der rechtspopulistischen Partei POT klarstellte. Das Projekt festige den bestehenden Rechtsrahmen zum Schutz der Opfer häuslicher Gewalt weiter und stelle zugleich schnellere, entschiedenere und wirksamere Interventionsmaßnahmen sicher, so Vela.
„Die Änderungen verbessern die behördliche Zusammenarbeit , beschleunigen die Schutzanordnungen und stärken den Opferschutz – insbesondere für Kinder und Frauen. Weil dieses Gesetz Leben rettet, habe ich eine klare Botschaft: Gewalt hat in einer zivilisierten Gesellschaft keinen Platz. Unsere Senatoren stimmen daher für diesen Gesetzentwurf.“
Auch Alina Gorghiu, Vorsitzende der Sonderkommission „Rumänien ohne häusliche Gewalt“ und frühere Justizministerin der Liberalen Partei, erklärte, die Änderungen stärkten den tatsächlichen Schutz der Opfer und schafften „gesetzliche Schlupflöcher ab, die bislang den Tätern zugutekamen“. Es sei, so Gorghiu, ein bedeutender Schritt nach vorn – ein klares Signal, dass die Stimmen der Opfer im Parlament gehört würden und die rumänischen Gesetze verändert werden, um ihnen echten Schutz und konkrete Hilfe zu bieten.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die zunächst verhängte vorläufige Schutzanordnung automatisch bis zur erstinstanzlichen Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer endgültigen Schutzanordnung verlängert wird. Zugleich werden die Strafen für die Missachtung solcher Schutzanordnungen verschärft, wenn der Täter in der Vergangenheit bereits ähnliche Delikte begangen hat.
Nach Ablauf der Schutzmaßnahmen können die betroffene Person, befugte Institutionen oder berechtigte Personen erneut einen Schutzantrag stellen, wenn Hinweise darauf bestehen, dass ohne diese Maßnahmen Gefahr für Leib, Leben, oder Freiheit der geschützten Person gefährdet wären.
Wenn keine Risikobewertung durch den zuständigen Sozialdienst vorliegt, soll das Gericht die Gefährdung auf Basis der im Verfahren vorliegenden Beweise selbst beurteilen.
Zudem sieht der Entwurf vor, dass die Möglichkeit entfällt, eine Strafanzeige in Fällen von Körperverletzung oder fahrlässiger Körperverletzung innerhalb der Familie zurückzuziehen.
Der Senat ist in diesem Fall das erstbefasste Gremium, die endgültige Entscheidung liegt bei der Abgeordnetenkammer.