Wettbewerbsrat verhängt Rekordstrafen gegen zehn Banken
Die Geldinstitute wurden wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht sowie gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Festlegung des Referenzzinssatzes ROBOR abgestraft. Die Geldbußen belaufen sich auf insgesamt 3,73 Milliarden Lei, umgerechnet mehr als 700 Millionen Euro.
Ştefan Stoica, 08.06.2026, 10:33
Wie der Präsident des Wettbewerbsrats, Bogdan Chirițoiu, erklärte, richte sich die Entscheidung nicht gegen die Regulierung oder die Politik des Bankensektors. Sie betreffe ausschließlich das Verhalten der Banken während des sogenannten ROBOR-Fixings, bei dem aus den Zinsen, zu denen Banken einander Geld leihen, ein Mittelwert berechnet wird. Grundlage seien Verstöße gegen die Wettbewerbsregeln, nicht gegen andere Rechtsvorschriften.
Nach Angaben der Behörde haben die an der Festlegung des ROBOR beteiligten Banken ihr Verhalten durch den Austausch vertraulicher und strategischer Informationen abgestimmt, insbesondere zu Preisfragen und zum Niveau des Referenzzinssatzes während des Fixing-Verfahrens. Obwohl die verbindlichen Bewertungen unabhängig voneinander erfolgen müssten, hätten sich die Banken an den Angeboten ihrer Wettbewerber orientiert.
Der Referenzzinssatz beeinflusst die Berechnung der Kreditzinsen für Unternehmen, darunter auch staatliche Einrichtungen und Kommunen. Zudem dient er als Grundlage für die Verzinsung von Privatkrediten, die vor 2019 vergeben wurden. Die Unabhängigkeit der Bewertungen während des Fixings ist deshalb wichtig, weil das Ergebnis direkt in die Berechnung bestimmter Kreditzinsen einfließt. Ein höherer ROBOR-Wert kann für Kreditgeber vorteilhaft sein, belastet aber Verbraucher und andere Schuldner mit an den ROBOR gekoppelten Verträgen.
„Das Problem betrifft die verbindlichen Bewertungen während des Fixings, die vertraulich bleiben müssen. Angesichts des hohen Kreditvolumens können bereits Schwankungen um Bruchteile eines Prozentpunkts erhebliche Beträge ausmachen“, betonte Chirițoiu.
Die Untersuchung wurde bereits Ende 2022 eingeleitet und durchlief sämtliche Analyse- und Kontrollverfahren, einschließlich der vorgeschriebenen Abstimmung mit der Europäischen Kommission. Die betroffenen Banken haben nun einen Monat Zeit, um die Sanktionen anzufechten, und zwei Monate, um Maßnahmen zur Beseitigung der wettbewerbswidrigen Praktiken vorzulegen. Die Entscheidungen des Wettbewerbsrats sind sofort vollstreckbar, die Bußgelder fließen in den Staatshaushalt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der schriftlichen Begründung Klage eingereicht werden. Das rumänische Wettbewerbsrecht untersagt Absprachen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb auf dem Markt verhindern, einschränken oder verfälschen.
Größere Banken haben bereits die Vorwürfe abgestritten.