Staatschef geht gegen Integritätsgesetz vor
Präsident Nicușor Dan hat das kürzlich vom Parlament in Bukarest verabschiedete Integritätsgesetz für Amtsträger vor dem Verfassungsgericht angefochten. Er hält mehrere Bestimmungen für verfassungswidrig. Dazu zählen die rückwirkende Anwendung von Sanktionen sowie die Ausweitung der Pflicht zur Vermögenserklärung auf Lebensgefährten und nicht nur auf Ehepartner.
Mihai Pelin, 11.08.2026, 16:43
In seiner Eingabe verweist der Präsident darauf, dass die vom Parlament beschlossene Änderung des Gesetzes über die Nationale Integritätsbehörde (ANI) die Pflicht zur Abgabe und Veröffentlichung von Vermögens- und Interessenerklärungen auf Ehepartner und Lebenspartner des Staatspräsidenten, von Abgeordneten, Senatoren, des Ministerpräsidenten, der Minister und weiterer hoher Amtsträger ausdehnt. Bislang umfassten die Vermögenserklärungen in der Regel nur das eigene Vermögen sowie jenes minderjähriger Kinder. Eine eigenständige Pflicht für Lebenspartner bestand nicht.
„Die unmittelbare Ausweitung der Ordnungswidrigkeitsbewehrung auf andere Personen allein aufgrund ihrer persönlichen Beziehung zu einem Amtsträger stelle eine verschärfte Form der Verfassungswidrigkeit dar, die das Gericht bereits 2025 festgestellt hat. Denn damit werde eine speziell für Amtsträger geltende Haftung auf Personen ausgedehnt, die weder ein öffentliches Amt bekleiden noch hoheitliche Befugnisse ausüben“, heißt es in der Eingabe des Staatspräsidenten. Diese Form des Eingriffs in die Privatsphäre überschreite sogar die Grenzen, die der Europäische Gerichtshof in Fragen von Interessenkonflikten gezogen habe.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das dreijährige Verbot, ein öffentliches Amt auszuüben. Nach Ansicht des Präsidenten verwandelt die Neuregelung diese bislang nur für die Zukunft geltende Sanktion in eine automatische Beendigung eines bereits ausgeübten Mandats. Das Gesetz sieht vor, dass das Mandat von Kommunalpolitikern innerhalb von 30 Tagen endet, wenn sie bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes rechtskräftig als unvereinbar mit ihrem Amt oder in einem Interessenkonflikt befunden wurden. Die Regelung könnte somit rückwirkend angewendet werden.
Präsident Dan betont, dies verstoße gegen das in der Verfassung verankerte Rückwirkungsverbot. Rumänien brauche „eine verfassungsrechtlich tragfähige Lösung und keinen anfälligen Gesetzestext, der auf kurzfristigen politischen Berechnungen und Interessen beruht, später aufgehoben werden könnte und eine Gesetzeslücke im Bereich der Integrität entstehen ließe“.
Von der Regelung wären mehrere Amtsträger betroffen, die ihr Amt verlieren könnten, darunter auch der Bürgermeister von Timișoara, Dominic Fritz, der auch Chef der reformistischen Partei USR ist.
Die Verfassungsbeschwerde des Präsidenten folgt auf die umstrittene Verabschiedung des Gesetzes im Parlament. Bereits unmittelbar nach der Abstimmung hatten auch die USR-Senatoren mit Unterstützung der liberalen Regierungskollegen das Verfassungsgericht angerufen. Beide Beschwerden sollen am Mittwoch behandelt werden, obwohl sich die Verfassungsrichter derzeit in der Sommerpause befinden.
Das ANI-Gesetz ist ein Meilenstein im rumänischen Aufbauplan PNRR. Sollte es bis zum 31. August nicht verabschiedet sein, drohen 770 Millionen Euro an EU-Mitteln verloren zu gehen.