Verfassungsgericht zum ersten Mal von Richterin geleitet
Das Verfassungsgericht Rumäniens hat eine neue Zusammensetzung und erstmals einr Frau an der Spitze. Die Richter wählten ihre Kollegin Simina Tănăsescu, die 2019 vom damaligen Staatspräsidenten Klaus Iohannis zur Verfassungsrichterin berufen worden war, mit Mehrheit zur Präsidentin des Gerichts.
Corina Cristea, 14.07.2025, 16:47
Laut Grundgesetz besteht das Verfassungsgericht aus neun Richtern, die jeweils für neun Jahre ernannt werden. Eine Verlängerung oder Wiederernennung ist nicht möglich. Drei Richter werden von der Abgeordnetenkammer, drei vom Senat und drei vom Staatspräsidenten benannt. Alle drei Jahre wird ein Drittel der Richter ausgetauscht. Voraussetzungen für das Amt sind ein juristisches Hochschulstudium, hohe fachliche Kompetenz sowie mindestens 18 Jahre Berufserfahrung in der Rechtspflege oder der juristischen Lehre.
Im Rahmen dieser regulären Erneuerung haben nun drei neue Richter ihr Amt angetreten: Dacian Cosmin Dragoș, benannt von Präsident Nicușor Dan, Professor und Doktorvater an der Rechtsfakultät der Babeș-Bolyai-Universität in Cluj-Napoca, sowie die beiden vom Parlament vorgeschlagenen Richter Mihai Busuioc, zuletzt acht Jahre Präsident des Rechnungshofs, und Csaba Asztalos, bisher Präsident des Nationalen Rats zur Bekämpfung von Diskriminierung.
Am Sonntag legten die drei neuen Verfassungsrichter in Anwesenheit des Staatspräsidenten und des Premierministers ihren Amtseid ab. Anschließend wurde Simina Tănăsescu für eine dreijährige Amtszeit zur Präsidentin des Verfassungsgerichts gewählt.
Das Verfassungsgericht ist die einzige verfassungsrechtliche Instanz in Rumänien, unabhängig von allen anderen staatlichen Behörden, und Garant für die Vorrangstellung der Verfassung. Es überprüft die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, entscheidet über Rechtskonflikte zwischen staatlichen Institutionen und schützt die Grundrechte der Bürger.
Zu den zahlreichen Aufgaben des Gerichts gehören außerdem die Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit von internationalen Verträgen und Abkommen, die Entscheidung über Verfassungsklagen gegen Gesetze und Verordnungen, die vor ordentlichen Gerichten oder Schiedsgerichten sowie direkt vom Volksanwalt erhoben werden.
Das Verfassungsgericht überwacht auch die ordnungsgemäße Durchführung von Präsidentschaftswahlen, bestätigt deren Ergebnisse, gibt ein Gutachten im Fall einer Suspendierung des Staatschefs ab, wacht über die korrekte Organisation und Abhaltung von Referenden und bestätigt deren Ergebnisse. Auch bei Parlamentswahlen spielt das Gericht eine Schlüsselrolle zum Schutz von Demokratie und Rechtsstaat: Es prüft die Verfassungsmäßigkeit der Wahlgesetze und anderer relevanter Regelwerke und entscheidet über eventuelle Beschwerden zur Rechtmäßigkeit des Wahlvorgangs.