Rumänien führt freiwilligen Wehrdienst für junge Menschen ein
Die rumänische Regierung hat in dieser Woche ein Gesetz verabschiedet, das jungen Menschen die Möglichkeit eröffnet, sich künftig als freiwillige Wehrdienstleistende zu engagieren. Ziel ist es, die Reserve der Armee aufzufüllen – ohne dabei zur Wehrpflicht zurückzukehren.
Roxana Vasile und Sorin Georgescu, 03.10.2025, 12:57
Seit Jahren arbeiten die Behörden in Bukarest an einer Anpassung der Verteidigungsgesetze. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat das Thema zusätzlich dringlich gemacht. Derzeit verfügt Rumänien über rund 70 000 aktive Soldaten – deutlich weniger als in den 1990er-Jahren, als es noch über 300 000 waren. Auch die Reserve altert: Sie besteht größtenteils aus Männern, die bis 2007 den damals noch obligatorischen Militärdienst absolviert haben.
Bereits 2019 hatte der Generalstab vorgeschlagen, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, auf freiwilliger Basis eine Grundausbildung zu absolvieren. Nun hat das Kabinett einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. Der freiwillige Militärdienst richtet sich an Männer und Frauen im Alter von 18 bis 35 Jahren mit dauerhaftem Wohnsitz in Rumänien. Die Ausbildung dauert vier Monate. Untergebracht und verpflegt werden die Freiwilligen kostenlos; sie erhalten medizinische Versorgung sowie einen Sold in Höhe von rund 3 000 Lei pro Monat – das entspricht etwa 600 Euro. Nach Abschluss der Ausbildung gibt es zudem einen Bonus in Höhe von drei Bruttodurchschnittsgehältern, aktuell umgerechnet rund 5 400 Euro.
Die Regierung betont: Es handelt sich nicht um eine Rückkehr zur Wehrpflicht und auch nicht um eine Vorbereitung auf einen Krieg. Vielmehr gehe es um eine zeitgemäße Stärkung der Verteidigungsbereitschaft.
Parallel hat das Kabinett ein weiteres Gesetz beschlossen, das die Verteidigungsstrategie modernisiert. Es verankert die nationale Verteidigung noch stärker im Rahmen der NATO und der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union. Vorgesehen sind unter anderem vereinfachte Entscheidungswege im Einsatz: Kommandeure vor Ort sollen künftig schneller eigenständig handeln können – etwa bei der Abwehr von Drohnenangriffen.
Beide Gesetzesvorhaben gehen nun ins Parlament und sollen dort im Eilverfahren beraten und beschlossen werden.