Die Stimme der Vereinigung: Kardinal Iuliu Hossu und der 1. Dezember 1918
Am 1. Dezember 1918 billigten in Alba Iulia Tausende von Rumänen den Akt der Vereinigung mit dem Königreich Rumänien.
Steliu Lambru, 01.12.2025, 20:42
Durch diese Abstimmung legten Transsilvanien, das Banat, die Bukowina, Bessarabien und das Königreich Rumänien die Grundlagen des Großrumänischen Königreichs.
Das Archiv des Zentrums für Mündliche Geschichte des Rumänischen Rundfunks besitzt ein außergewöhnliches Tondokument. Es handelt sich um die Stimme von Kardinal Iuliu Hossu, damals griechisch-katholischer Bischof, der der in Alba Iulia versammelten Menge die Resolutionen der Nationalversammlung verlas. Märtyrer und Überlebender der kommunistischen Gefängnisse, wurde Iuliu Hossu 1885 geboren und starb 1970. Das Dokument fasst die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und zivilen Aspirationen der Rumänen jener Zeit zusammen. Die Aufnahme wurde 1969 im Geheimen gemacht, ein Jahr vor dem Tod dieses großen Mannes der rumänischen Nation. Die religiöse Dimension war für Kardinal Hossu der wichtigste Beitrag zu jenem monumentalen Akt:
„Brüder! Die Stunde der Erfüllung ist gekommen. Wenn der allmächtige Gott durch sein gläubiges Volk seine seit Jahrhunderten ersehnten Gerechtigkeit spricht. Heute, durch unseren Beschluss, wird Großrumänien verwirklicht, einig und unteilbar, und alle Rumänen dieser Landstriche rufen glücklich: Wir vereinen uns für immer mit dem Vaterland Rumänien! Dieses Wort habe ich gesprochen, ich, der Diener Gottes, Bischof Iuliu Hossu von Klausenburg-Sommersberg, mit schwächerer Stimme, aber mit Liebe in Deiner Liebe und in Deinem Erbarmen, o Herr, das Du über unser Volk und unser Land ausgießt und es vor jeder Gefahr schützt. Damit es sich auf Gerechtigkeit und Wahrheit erhebe.“
Die Worte von Iuliu Hossu, einem Geistlichen und Politiker von großem Gewicht, hatten eine Dimension der Wirklichkeit, der Bezugnahme auf die Wünsche all jener, die an die Schaffung Großrumäniens glaubten.
„Die Nationalversammlung aller Rumänen aus Transsilvanien, dem Banat und dem Ungarischen Land, versammelt durch ihre berechtigten Vertreter in Alba Iulia am 1. Dezember 1918, dekretiert die Vereinigung dieser Rumänen und aller von ihnen bewohnten Gebiete mit Rumänien. Die Nationalversammlung proklamiert insbesondere das unveräußerliche Recht der rumänischen Nation auf das gesamte Banat, begrenzt von den Flüssen Mureș, Theiß und Donau. Die Nationalversammlung behält den oben genannten Gebieten eine vorläufige Autonomie vor bis zum Zusammentritt der Konstituante, und zwar auf der Grundlage des allgemeinen Wahlrechts. Im Zusammenhang damit proklamiert die Nationalversammlung als grundlegende Prinzipien für die Gestaltung des neuen rumänischen Staates: volle nationale Freiheit für alle mitwohnenden Völker, jedes Volk wird sich in seiner eigenen Sprache bilden, verwalten und richten, durch Personen aus seinen eigenen Reihen. Jedes Volk erhält das Recht auf Vertretung in den gesetzgebenden Körperschaften und in der Regierung des Landes entsprechend seiner Bevölkerungszahl. Gleiche Berechtigung und volle autonome Freiheit für alle Konfessionen des Staates. Die vollständige Verwirklichung eines reinen demokratischen Regimes in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, das allgemeine, direkte, gleiche, geheime Wahlrecht, in den Gemeinden proportional für beide Geschlechter im Alter von 21 Jahren, für die Vertretung in Gemeinden, Kreisen oder im Parlament. Vollständige Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, freie Verbreitung aller menschlichen Gedanken. Die radikale Agrarreform wird durch Registrierung aller Besitztümer vorgenommen, insbesondere der großen Güter. Dem Bauer wird ermöglicht, sich einen Besitz zu schaffen, mindestens so groß, dass er selbst und seine Familie davon arbeiten können. Das leitende Prinzip dieser Agrarpolitik ist einerseits die soziale Nivellierung, andererseits die Steigerung der Produktion. Der Industriearbeiterschaft werden dieselben Rechte und Vorteile garantiert, wie sie in den fortschrittlichsten Industriestaaten des Westens gesetzlich verankert sind.“
Kardinal Iuliu Hossu sah jenen astralen Moment mit großer Klarheit, bezogen auf die Zeit, in der die Menschen damals lebten:
„Die Nationalversammlung bringt den Wunsch zum Ausdruck, dass der Friedenskongress die Gemeinschaft der freien Nationen so verwirkliche, dass Gerechtigkeit und Freiheit für alle Nationen, große wie kleine, gleichermaßen gewährleistet seien, und dass in Zukunft der Krieg als Mittel zur Regelung internationaler Beziehungen ausgeschlossen werde. Die Rumänen, die sich in dieser Nationalversammlung versammelt haben, grüßen ihre Brüder in der Bukowina, befreit aus der österreichisch-ungarischen Monarchie und mit dem Vaterland Rumänien vereint. Die Nationalversammlung grüßt mit Liebe und Enthusiasmus die Befreiung der bis dahin unterjochten Nationen der österreichisch-ungarischen Monarchie, nämlich der tschechoslowakischen, österreichisch-deutschen, jugoslawischen, polnischen und ruthenischen Nationen, und beschließt, dass dieser Gruß all jenen Nationen zur Kenntnis gebracht werde. Die Nationalversammlung verneigt sich in Demut vor dem Andenken jener tapferen Rumänen, die in diesem Krieg ihr Blut für die Verwirklichung unseres Ideals vergossen haben, sterbend für die Freiheit und Einheit der rumänischen Nation. Die Nationalversammlung bringt ihre Dankbarkeit und Bewunderung gegenüber den alliierten Mächten zum Ausdruck, die durch ihre glänzenden Kämpfe, mit Beharrlichkeit gegen einen seit Jahrzehnten auf den Krieg vorbereiteten Feind geführt, die Zivilisation aus den Klauen der Barbarei gerettet haben.“
Die Worte des Märtyrers Iuliu Hossu sind den Rumänen von heute als Zeugnis für die Legitimität dessen überliefert worden, was damals geschaffen wurde – für eine Gegenwart und Zukunft, die der Opfer würdig sind, welche die Generationen der Vereinigung gebracht haben. Sie bekräftigen, dass das Glück des Menschen darin besteht, in Freiheit zu leben, gemeinsam mit seinen Mitmenschen und den Minderheiten, dass er derjenige ist, der sein Schicksal selbst wählt, nicht der Erniedrigte und Unterdrückte.