Notverordnung bringt neue Steuerrechtsnovellen
Die Regierung in Bukarest hat am Dienstag neue Steuervorschruiften erlassen, die ab dem kommenden Jahr finanz- und haushaltspolitische Maßnahmen korrigieren, streichen oder neu einführen und die Grundlage für den Staatshaushalt 2026 bilden. Vorgesehen sind Ausgabenkürzungen, Schritte zur wirtschaftlichen Belebung, Anreize für private Investitionen, Unterstützung für benachteiligte Menschen sowie Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung
Daniela Budu, 24.12.2025, 14:25
Die Notverordnung sieht vor, dass Renten und Gehälter im öffentlichen Dienst im nächsten Jahr auf dem Niveau dieses Jahres eingefroren werden. Der landesweite Mindestlohn soll ab dem 1. Juli 2026 um rund 300 Lei (60 Euro) auf 4.325 Lei (865 Euro) steigen. Ebenfalls ab Mitte kommenden Jahres sinkt der Steuerfreibetrag, für den keine Einkommensteuer und keine Sozialabgaben fällig sind, von 300 Lei (60 Euro) auf 200 Lei (40 Euro).
Energiegutscheine für schutzbedürftige Personen zur Begleichung der Stromrechnung in Höhe von 50 Lei (10 Euro) sollen auch 2026 gewährt werden. Im Steuerbereich wird die Pflichtsteuer auf hohe Umsätze im nächsten Jahr auf 0,5 Prozent gesenkt und 2027 vollständig abgeschafft. Die Einnahmen von Kleinstunternehmen werden ab Januar 2026 einheitlich mit 1 Prozent besteuert, unabhängig von Umsatzhöhe oder Art der Tätigkeit. Zudem kündigt die Regierung die Abschaffung der Steuer auf Sonderbauobjekte in der Firmenbilanz ab 2027 an.
Gleichzeitig sollen ab dem kommenden Jahr die monatlichen Zuwendungen an Abgeordnete, politische Parteien und Organisationen der nationalen Minderheiten um zehn Prozent gekürzt werden.
Die Eilverordnung enthalte auch positive Maßnahmen, etwa den einheitlichen Steuersatz von 1 Prozent für Kleinstunternehmen, der Firmen mit einem Jahresumsatz unter 100.000 Euro helfe, so der Chef einer großen Mittelstandvereinigung , Florin Jianu. Die Senkung des steuer- und abgabenfreien Betrags beim Mindestlohn von 300 auf 200 Lei sei dagegen weder im Interesse der Beschäftigten noch der Arbeitgeber, so Jianu.
Der Chefökonom des Arbeitgeberverbands Concordia, Iulian Lolea, kritisierte die Verordnung und erklärte, sie lasse der Wirtschaft zu wenig Zeit zur Anpassung und schade der Planbarkeit. Er wies darauf hin, dass das Gesetz den Mindestumsatzsteuerbetrag für 2026 nicht abschaffe, sondern lediglich halbiere und zugleich die Sondersteuer für Energieunternehmen verlängere. Lolea nannte auch positive Elemente der neuen Regelungen, darunter die Abschaffung der Steuer auf Sonderbauobjekte. Die Wirtschaft erwarte nun die Umsetzung eines Plans zur Senkung der Staatsausgaben, warnte er. Neue Steuern könnten zu Rezession, Arbeitslosigkeit und Effekten führen, die den Erwartungen an höhere Haushaltseinnahmen zuwiderliefen.
Die ersten Gespräche zur Ausarbeitung des Staatshaushalts 2026 sollen im Januar stattfinden. Das Defizitziel für das kommende Jahr liegt bei rund 6 bis 6,5 Prozent.