Nach Druck aus Brüssel: Rumänien will Sonderrenten reformieren
Die Regierungskoalition in Bukarest unternimmt einen neuen Anlauf: Nach mehreren gescheiterten Reformversuchen liegt jetzt ein neuer Vorschlag zur Änderung der Sonderrenten auf dem Tisch.

Daniela Budu und Alex Sterescu, 09.04.2025, 14:22
Rumänien will das Pensionsalter für Richter und Staatsanwälte schrittweise auf 65 Jahre anheben. Gleichzeitig soll die Obergrenze für die Berechnung der Ruhegehälter auf 65 Prozent des letzten Einkommens gesenkt werden. Das sieht ein neuer Gesetzesentwurf vor, den die Regierungskoalition aus PSD, PNL und Ungarnverband eingebracht hat. Der Entwurf wird aktuell zur Stellungnahme weitergeleitet und im Parlament in Bukarest im Eilverfahren diskutiert. Noch bis zum 15. April ist das Dokument zur öffentlichen Konsultation freigegeben.
Premierminister Marcel Ciolacu hat betont, Rumänien könne es sich nicht leisten, 230 Millionen Euro aus dem EU-Aufbauplan zu verlieren. Deshalb habe er – gemeinsam mit den Spitzen der Regierungskoalition – dem Parlament einen Gesetzentwurf zur Reform der Sonderrenten vorgelegt. Der Entwurf soll laut Ciolacu bestehende Ungleichheiten zwischen Rentnern beseitigen – sowohl beim Renteneintrittsalter als auch bei den geleisteten Beiträgen. Künftig soll für alle das Rentenalter bei 65 Jahren liegen – auch für sogenannte „besondere“ Rentner.
Derzeit können Richter und Staatsanwälte in Rumänien bereits nach 25 Dienstjahren in den Ruhestand gehen – unabhängig vom Alter. Das soll sich ändern: Ab 2026 sollen sie nur dann in Pension gehen können, wenn sie neben den 25 Dienstjahren auch ein Mindestalter von 48 Jahren erreicht haben. Das betrifft auch die Richter am Verfassungsgericht sowie spezialisierte Juristen.
Ab dem kommenden Jahr soll das Renteneintrittsalter für Richter schrittweise steigen – jedes Jahr um sechs Monate. Ziel ist: Bis 2045 sollen Richter erst mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen können. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Ruhegehälter: Die Obergrenze für die Berechnung wird von derzeit 80 Prozent auf 65 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens der letzten zwei Jahre gesenkt. Zudem darf das Ruhegehalt künftig nicht höher sein als das letzte Nettoeinkommen vor der Pensionierung.
Die Regierungsparteien verweisen in ihrer Begründung auf Verpflichtungen aus dem EU-Wiederaufbauplan. Rumänien habe sich verpflichtet, die Sonderrenten zu reformieren – um Ungleichheiten zwischen diesen und den normalen staatlichen Renten abzubauen, etwa bei den Beiträgen und in Sachen soziale Gerechtigkeit. Die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen folgen auf ein gescheitertes Vorhaben der Regierung: Im Dezember hatte das Verfassungsgericht die Einführung einer progressiven Besteuerung des beitragsunabhängigen Teils der Sonderrenten abgelehnt.
In den vergangenen Jahren hat es mehrere Anläufe gegeben, die Sonderrenten zu reformieren – doch das Verfassungsgericht hat sie immer wieder gestoppt. Zuletzt im November 2023: Damals entschied das Verfassungsgericht, dass die Sonderrenten beibehalten werden müssen. Das Parlament dürfe sie zwar für die Zukunft abschaffen, nicht aber rückwirkend. Die Begründung der Verfassungsrichter: Eine Abschaffung würde die „Integrität und Substanz eines erworbenen Rechts“ verletzen.