Gesetz zur einheitlichen Besoldung auf der Zielgeraden
Rund 1,2 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Rumänien sollen unter das neue einheitliche Besoldungsgesetz fallen. Der Gesetzentwurf wurde am Montag nach einer langen Reihe von Verzögerungen zur öffentlichen Debatte freigegeben, nachdem eine politische Einigung erzielt worden war.
Leyla Cheamil und Sorin Georgescu, 26.05.2026, 17:15
Arbeitsminister Dragoș Pîslaru erklärte, die Parteien der früheren Regierungskoalition hätten vereinbart, die Reform im Parlament zu unterstützen. Das Vorhaben ist zugleich ein Meilenstein im nationalen Aufbau- und Resilienzplan PNRR. Grundlage der Einigung seien mehrere zentrale Prinzipien: der Schutz der Einkommen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, Haushaltsdisziplin und langfristige Tragfähigkeit sowie eine vollständige und berechenbare Umsetzung. Nach Angaben des Ministers soll kein Beschäftigter durch die Anwendung des neuen Gesetzes Gehaltseinbußen erleiden. Gleichzeitig müsse die Reform mit den von Rumänien eingegangenen fiskalischen Verpflichtungen vereinbar und dauerhaft finanzierbar sein.
Das neue Gesetz soll ab dem 1. Januar 2027 vollständig in Kraft treten – ohne schrittweise Einführung und ohne spätere Sonderregelungen für einzelne Berufsgruppen. Als zentrale Säulen der Reform nannte der Minister eine gerechte Hierarchie der Funktionen im gesamten öffentlichen Sektor, einschließlich der lokalen Verwaltung, sowie eine einheitliche Gehaltsstruktur für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Vorgesehen sind außerdem eine Begrenzung und größere Transparenz bei Zulagen sowie die Einführung klarer und überprüfbarer Leistungskriterien.
Minister Pîslaru sprach zudem von einer institutionellen Verankerung des Vergütungssystems durch eine gemeinsame Verantwortung des Arbeits- und des Finanzministeriums. Ziel seien fiskalische Nachhaltigkeit sowie die Einhaltung der vereinbarten Vorgaben für Defizit und Personalausgaben. Hauptziel des neuen Gesetzes sei nicht eine allgemeine Erhöhung der Staatsgehälter, betonte der Minister, sondern die Beseitigung von Ungleichheiten im System, bei denen Beschäftigte mit denselben Aufgaben und Verantwortlichkeiten bislang unterschiedlich bezahlt würden.
Das höchste Gehalt in Rumänien soll nach dem neuen Gesetzentwurf künftig der Staatspräsident erhalten – in Höhe von 32.800 Lei, umgerechnet etwa 6.300 Euro. Für 56 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sollen die Gehälter steigen, während sie für 44 Prozent auf dem bisherigen Niveau bleiben.
Nach Angaben des Arbeitsministers sieht das Gesetz zwölf Gehaltsstufen mit Besoldungskoeffizienten zwischen 1 und 8 vor. Der Referenzwert soll bei 4.100 Lei, also rund 790 Euro, liegen. Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Begrenzung der zahlreichen und unübersichtlichen Zulagen vor. Gleichzeitig dürfen die Zulagen insgesamt nicht mehr als 20 Prozent des Lohnetats einer staatlichen Institution ausmachen. Änderungen sind auch bei Leistungsprämien vorgesehen: Diese sollen zwischen 10 und 20 Prozent betragen können und höchstens 30 Prozent der Beschäftigten gewährt werden. Allerdings werde die Zulage für die Arbeit mit EU-Mitteln bei 40 Prozent bleiben, weil sie Bestandteil der Vereinbarungen mit der Europäische Kommission sei, so der Minister.
Nun muss das Parlament in Bukarest das Gesetz bis zum 1. Juli dieses Jahres verabschieden.