Steuererhöhungen: Regierung begründet fiskalische Maßnahmen
Die Regierung in Bukarest hat eine Reihe von Klarstellungen zur Erhöhung der Grund- und Vermögenssteuern vorgelegt, die in der Bevölkerung für Unmut gesorgt hat.
Leyla Cheamil und Sorin Georgescu, 12.01.2026, 14:01
Das neue Jahr begann mit höheren Steuern und Abgaben auf Eigentum – Immobilien, Grundstücke und Kraftfahrzeuge. Diese Maßnahmen haben landesweit Unmut in der Bevölkerung ausgelöst. Im Durchschnitt liegen die Erhöhungen auf nationaler Ebene um 70 bis 80 Prozent über dem Vorjahresniveau. Vor dem Hintergrund der öffentlichen Kritik hat die Regierung in Bukarest mehrere Erläuterungen vorgelegt, um die unpopulären Entscheidungen zu begründen. Nach Angaben des Kabinetts war die Einzugsquote niedrig, zudem seien die Steuern nicht an die Inflationsrate angepasst worden. Das habe zu erheblichen Einnahmeverlusten für die lokalen Behörden geführt.
Zugleich erklärte die Regierung, Rumänien habe zu den europäischen Ländern mit dem geringsten Anteil von Einnahmen aus der Besteuerung von Eigentum gehört: lediglich 0,55 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gegenüber einem EU-Durchschnitt von 1,85 Prozent. Es habe erhebliche Unterschiede bei den Steuersätzen zwischen einzelnen Gemeinden gegeben, außerdem habe sich der Steuersatz bei Privatpersonen nicht am Marktwert der Immobilien orientiert. Mehr als ein Drittel der Steuern sei nicht eingezogen worden. Das habe zu erheblichen Einnahmeausfällen für die Kommunen, zu Ungleichbehandlungen zwischen Steuerzahlern, zu mangelnder Effizienz in der Verwaltung sowie zu steigenden Transfers aus dem Staatshaushalt an die lokalen Behörden geführt, heißt es weiter in einer Mitteilung der Regierung.
Zu einer Reform der Grund- und Vermögensbesteuerung hatte sich Rumänien bereits in den Jahren 2021 und 2022 im Rahmen des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans sowie in allen Verhandlungen mit der Europäischen Kommission zur Reduzierung des Haushaltsdefizits verpflichtet. Sie ist zudem Teil des mittelfristigen finanz- und haushaltspolitischen Strukturplans. Entsprechend ist die Reform auch in der Verpflichtung enthalten, die die rumänische Regierung im Dezember 2024 eingegangen ist und die im Januar 2025 von der Europäischen Kommission gebilligt wurde.
In diesem Zusammenhang zählt die Verwaltungsreform zu den Prioritäten der Regierung zu Beginn dieses Jahres – gemäß der Vereinbarung der Regierungskoalition. Vorgesehen ist eine Senkung der Ausgaben in der zentralen und kommunalen öffentlichen Verwaltung um zehn Prozent. Jede Behörde darf eigenständig entscheiden, ob die Kürzungen über den Abbau von Stellen oder über eine Reduzierung des Personals erfolgen.
Die Ministerien und alle zentralen staatlichen Institutionen müssen ihrerseits die entsprechenden Kürzungspläne vorlegen. Wie der liberale Premierminister Ilie Bolojan angekündigt hat, will die Regierung noch in diesem Monat im Parlament die Vertrauensfrage für die Verwaltungsreform stellen – dazu soll eine außerordentliche Sitzung der Legislative einberufen werden. Von der Verabschiedung der Reform hängt auch die Aufstellung des Haushalts für dieses Jahr ab. Dieser müsse, so der Premierminister, ein Defizit von 6,4 Prozent einhalten – entsprechend den eingegangenen Verpflichtungen. Zahlen des Finanzministeriums zeigen indessen, dass die Zahl der besetzten Stellen in staatlichen Institutionen und Behörden bis November des vergangenen Jahres um 32 000 zurückgegangen ist.