Wahljahr 2024: Regierungserlass über Zusammenlegung der Wahlen am 9. Juni in Kraft
Es steht nun fest: Die Europawahlen und die Kommunalwahlen findet in Rumänien gleichzeitig, und zwar am 9. Juni statt. Ende vergangener Woche hat die sozialliberale Koalitionsregierung in Bukarest eine entsprechende Verordnung erlassen. Sollte es keine verfassungsrechtliche Beschwerden dagegen geben, steht dem doppelten Wahlgang nichts mehr im Weg.
Ştefan Stoica und Sorin Georgescu, 11.03.2024, 15:58
Die Zusammenlegung der beiden Wahlgänge soll laut Beobachtern in erster Linie die beiden Koalitionsparteien PSD und PNL begünstigen, insbesondere weil sie hinsichtlich der Europawahl gemeinsame Wahllisten aufstellen wollen. Vertreter der Sozialdemokraten und der Liberalen verweisen dabei immer wieder auf Meinungsumfragen, die den Willen des Wahlvolkes hervorgehoben hätten. Ob diese Wahltaktik aufgeht, wird sich noch zeigen, sie gilt den Großparteien vermutlich als Test, denn im September folgt die Präsidentschaftswahl in zwei Urnengängen, und im Dezember stehen die Parlamentswahlen an.
Nach Angaben des Präsidenten der Ständigen Wahlbehörde, Toni Greblă, wird es für den 9. Juni eine einheitliche Wahlinfrastruktur geben und die Wähler werden am 9. Juni fünf Wahlurnen vorfinden: eine für die Stimmzettel der Europawahlen, die anderen vier für die Kommunalwahlen. Damit will man auch Einsparungen im Haushalt erzielen, deren Höhe jedoch erst nach der Verabschiedung des Regierungsbeschlusses zur Festlegung der Höhe der Ausgaben für die Organisation und Durchführung der Wahlen in dieser Woche bekannt sein wird. Mit dem am Freitag verabschiedeten Gesetz wird die Vorbereitungszeit der Wahlen auf 90 Tage verlängert, damit die Wahlkämpfer genügend Zeit haben, ihre Arbeit zu organisieren, bevor der eigentliche Wahlkampf beginnt. Neuigkeiten gibt es bei der Stimmabgabe im Ausland, erläutert Toni Greblă, Leiter der Ständigen Wahlbehörde:
„Eine Änderung betrifft die Organisation der Stimmabgabe im Ausland. Die per Hand erstellten Zusatzlisten, in die sich die Wähler eigenhändig per Unterschrift eintragen mussten, gehören der Vergangenheit an. Jetzt verwenden wir eine App, die Zusatzliste für rumänische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland wird elektronisch erstellt. Damit sparen wir auch Zeit und gewinnen an Zuverlässigkeit, denn ein Bürger, der schon einmal im Ausland gewählt hat, kann kein zweites Mal in einem anderen Wahllokal im In- oder Ausland wählen, da er elektronisch erfasst sein wird.“
Laut den derzeitigen Wahlbestimmungen darf eine Person für das Europäische Parlament und gleichzeitig für den Gemeinderat, den Kreisrat, für das Amt des Bürgermeisters oder des Präsidenten des Kreisrats kandidieren. Außerdem dürfen amtierende Kommunalpolitiker bis zu 45 Tage vor dem Wahltermin beschließen, für eine andere politische Partei zu kandidieren als jene, die sie in ihrer aktuellen Amtszeit vertreten haben. Die Opposition und die Zivilgesellschaft kritisieren diese Bestimmung, sie würde erstens einen „Parteientourismus“ fördern und zweitens die großen Parteien, vor allem die PSD, begünstigen.
Wahlbehördenchef Toni Greblă argumentiert jedoch, dass die Abwanderung von einer politischen Partei zur anderen nur möglich sei, weil es eine Lücke zwischen dem Wahltermin im Juni und der politischen Neuordnung Anfang Oktober gibt, wenn aller Voraussicht nach die ersten Gemeinde- und Kreisräte gebildet werden. Heftiger Gegenwind kommt vor allem von den Parteien des neuen Oppositionsbündnisses Vereinigte Rechte, die das am Freitag verabschiedete Gesetz vehement kritisieren. Sie wollen den Ombudsmann einschalten und den Regierungserlass über die Zusammenlegung der Europawahlen mit den Kommunalwahlen vor dem Verfassungsgericht anfechten.