Rückblick auf die Ereignisse der Woche 14.07.–18.07.2025
Misstrauensantrag +++ Verfassungsgericht +++ Konjunkturplan +++ Rabla-Programm

Corina Cristea und Florin Lungu, 19.07.2025, 15:30
Parlament lehnt Misstrauensantrag gegen die Regierung Bolojan ab
Der von 131 Abgeordneten und Senatoren eingebrachte Misstrauensantrag gegen die Regierung Bolojan wurde am Montag im Parlament in Bukarest abgelehnt. Damit bleibt die Exekutive im Amt, und das Sparpaket, für das die Regierung die Verantwortung übernommen hat, tritt in Kraft, sofern es auch die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit besteht. Die wichtigsten Maßnahmen, die ab dem 1. August gelten sollen, zielen darauf ab, die Mehrwertsteuer zu erhöhen, das System der Vergabe von Schulstipendien neu zu organisieren, die Verbrauchsteuern auf Alkohol, Tabak und Kraftstoffe zu erhöhen, aber auch einen Gesundheitsbeitrag für Beträge über 3.000 Lei (etwa 600 Euro) aus Renten einzuführen. Ab dem nächsten Jahr werden zusätzliche Gewinne von Banken und Glücksspielen stärker besteuert, die Gehälter und Renten im öffentlichen Dienst werden nicht mehr erhöht und ungerechtfertigte Einstellungen und Bonuszahlungen werden begrenzt. Premierminister Ilie Bolojan erklärte, dass all diese Maßnahmen notwendig seien, um das Haushaltsdefizit zu korrigieren, und dass Rumänien bereits beginne, das Vertrauen der internationalen Märkte zurückzugewinnen, da die Kreditkosten zu sinken begännen. Die Allianz für die Einheit der Rumänen, die den Antrag initiiert hat, hat jedoch vor dem Verfassungsgericht das erste Paket von Finanzmaßnahmen angefochten, für das die Regierung im Parlament die Verantwortung übernommen hat. Die Debatte über den Antrag findet am 22. Juli statt. Die von den ersten Sparmaßnahmen der Regierung Betroffenen gingen auf die Straße, um zu protestieren.
Verfassungsgericht wird in den nächsten drei Jahren in einer neuen Zusammensetzung arbeiten
Das Verfassungsgericht Rumäniens hat seine Zusammensetzung geändert und hat zum ersten Mal eine Frau als Präsidentin. Es handelt sich um Simina Tănăsescu, die 2019 vom ehemaligen Präsidenten des Landes, Klaus Iohannis, zur Richterin am Verfassungsgericht ernannt wurde. Sie wurde mit der Mehrheit der Stimmen der neun Verfassungsrichter gewählt, von denen drei gerade ihre neunjährige Amtszeit begonnen haben. Dazu gehören Dacian Cosmin Dragoş, vorgeschlagen von Präsident Nicuşor Dan, Universitätsprofessor und Doktorvater an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Babeş-Bolyai-Universität in Cluj-Napoca, sowie die von den beiden Kammern des Parlaments vorgeschlagenen Richter: Mihai Busuioc, der seit acht Jahren den Rechnungshof leitet, und Csaba Asztalos, der als Präsident des Nationalen Rates zur Bekämpfung von Diskriminierung tätig war. Die erste Entscheidung des CCR in der neuen Zusammensetzung betraf die Mitteilung von Präsident Nicuşor Dan zum Gesetz über bestimmte Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit. Der Staatschef kam zu dem Schluss, dass das Gesetz unter Verstoß gegen verfassungsrechtliche Normen und Grundsätze verabschiedet wurde und dass es keine klare Definition der Begriffe „Legionär” und „Faschist” enthält, was Raum für Willkür bei der Auslegung und Anwendung dieses Konzepts durch die zuständigen Justizbehörden lassen würde. Am Donnerstag befand das Verfassungsgericht, dass das Gesetz in Bezug auf seinen Zweck, nämlich den Schutz der wichtigsten sozialen Werte einer demokratischen Gesellschaft, der Würde des Menschen und der uneingeschränkten Achtung der Grundrechte und -freiheiten durch strafrechtliche Mittel, klar, präzise und vorhersehbar sei.
Nationaler Konjunkturplan (PNRR) zur Kenntnisnahme für Beamte aus Bukarest und Brüssel
Projekte im Wert von rund 6,3 Milliarden Euro können nicht mehr bis August 2026 abgeschlossen werden und werden daher aus dem Nationalen Programm für Wiederaufbau und Resilienz (PNRR) gestrichen, in das sie zur Finanzierung aufgenommen worden waren. Dies gab der Minister für Investitionen und europäische Projekte, Dragoș Pîslaru, bekannt, der erklärte, dass Rumänien die überarbeitete Fassung des PNRR bis Ende dieses Monats an die Europäische Kommission übermitteln muss. Der Beamte, der die Schlussfolgerungen der Sitzung des interministeriellen Koordinierungsausschusses des PNRR vorstellte und Einzelheiten zu den Verhandlungen während dieses Zeitraums gab, damit Brüssel die Vorschläge der rumänischen Behörden akzeptiert, versicherte jedoch, dass Rumänien nichts von der Finanzierung durch die nicht rückzahlbaren Mittel verlieren werde. Ihm zufolge wird es einige kleine Anpassungen geben, aber es besteht keine Gefahr, dass diese Projekte bis August 2026 nicht umgesetzt werden. Der Rumänien für die Umsetzung des PNRR zugewiesene Betrag beläuft sich auf 28,5 Milliarden Euro, von denen bisher 10,74 Milliarden Euro eingezogen wurden.
Rabla-Programm für Privatpersonen wird neu aufgelegt
Die Behörden in Bukarest haben das Programm, das Rumänen dazu ermutigt, alte Autos abzugeben, analysiert und überarbeitet. Der Umweltminister hat offiziell angekündigt, dass das Rabla-Programm für Privatpersonen neu aufgelegt wird, allerdings mit einem geringeren Budget von nur 200 Millionen Lei (etwa 40 Millionen Euro). Diana Buzoianu erklärte, dass diese Formel für die Zukunft überdacht werden müsse, nicht nur hinsichtlich der Vergabe von Gutscheinen, so Diana Buzoianu. Die Ministerin sagte auch, dass das Hauptaugenmerk auf der Reduzierung der Schadstoffemissionen liegen müsse. Das Rabla-Programm, das 2005 ins Leben gerufen wurde, spielt eine wesentliche Rolle beim Kauf von Elektroautos, von denen die meisten auf diese Weise erworben werden.