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Arbeitsmarkt im Wandel: Heimische wie ausländische Beschäftigte brauchen Schutz vor Missbrauch

Auch wenn rumänische Arbeitskräfte auf dem heimischen Arbeitsmarkt Vorrang haben, sollten ausländische Beschäftigte mit dem gleichen Respekt behandelt werden, den sich rumänische Arbeitnehmer selbst wünschen, wenn sie im Ausland arbeiten, – und nicht immer bekommen. In diesem Sinne hat das rumänische Ministerium für Arbeit und Sozialschutz neue Maßnahmen getroffen.

Arbeitnehmer aus Drittstaaten (Foto Guilherme Cunha – Unsplash)
Arbeitnehmer aus Drittstaaten (Foto Guilherme Cunha – Unsplash)

und , 06.05.2026, 17:30

 

RadioRomaniaInternational · Arbeitsmarkt im Wandel: Heimische wie ausländische Beschäftigte brauchen Schutz vor Missbrauch

 

In den vergangenen zehn Jahren ist die Zahl der neu zugelassenen ausländischen Arbeitskräfte in Rumänien deutlich gestiegen – von rund 5 500 in den Jahren 2015 und 2016 auf etwa 100 000 jährlich im Zeitraum 2022 bis 2025. Für dieses Jahr haben die rumänischen Behörden ein Kontingent von 90 000 Arbeitskräften aus dem Ausland genehmigt. In der Vergangenheit kam es allerdings vor, dass Arbeitskräfte aus sogenannten Drittstaaten (also Nicht-EU-Länder) nach ihrer Einreise weiter in westeuropäische EU-Länder zogen. Das verursachte erhebliche Kosten für den rumänischen Staat, etwa für Rückführungen, und führte zudem zu Problemen im Zusammenhang mit dem angestrebten Schengen-Beitritt.

Vor diesem Hintergrund hat die Regierung in Bukarest kürzlich eine Eilverordnung verabschiedet, die den Zugang ausländischer Arbeitskräfte zum rumänischen Arbeitsmarkt neu justiert. Ziel ist es unter anderem, illegale Migration einzudämmen. Gleichzeitig sieht der neue Rechtsrahmen einen besseren Schutz für diese Beschäftigten vor – insbesondere in Fällen, in denen sie illegale Gebühren zahlen mussten, keinen Lohn erhielten oder unter Druck gesetzt wurden. Nicht zuletzt sollen auch die Interessen rumänischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewahrt werden.

Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört die Einführung eines verpflichtenden Sicherungsmechanismus: Vermittlungsagenturen müssen künftig eine Garantie von 75 000 Euro für jeweils 250 angeworbene Arbeitskräfte hinterlegen. Dazu die Regierungssprecherin Ioana Dogioiu:

 

„Es wird ein finanzielles Depot eingerichtet – ein obligatorischer präventiver Schutzmechanismus, der die Deckung der Kosten für Rückführungen, die Unterstützung von Arbeitnehmern in Risikosituationen sowie die Zahlung von Bußgeldern durch Vermittlungsagenturen garantiert, wenn diese ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Außerdem werden die Arbeitsverträge standardisiert und das Prinzip ‚Der Arbeitgeber zahlt‘ eingeführt, wodurch es untersagt wird, von den Arbeitnehmern Provisionen, Gebühren oder Garantien zu verlangen. Damit passen wir uns auch den OECD-Standards an.“

 

Zudem soll eine nationale Online-Plattform geschaffen werden – workinromania.gov.ro –, über die der Zugang ausländischer Arbeitskräfte transparent, sicher und digital verwaltet wird. Geplant ist außerdem eine Liste von Mangelberufen, die per Regierungsbeschluss festgelegt und halbjährlich auf Grundlage von Daten der Arbeitsagentur, des Statistikamts sowie in Abstimmung mit den Sozialpartnern aktualisiert wird. Arbeitgeber, die ausländische Arbeitskräfte einstellen möchten, müssen sich künftig auf dieser Plattform registrieren. Ziel ist es, unlauteren Wettbewerb und Missbrauch auf dem Arbeitsmarkt einzudämmen. Erneut Regierungssprecherin Ioana Dogioiu:

 

„Das ist auch ein wichtiger Gewinn für die rumänischen Bürger, denn dieser neue Mechanismus richtet die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte ausdrücklich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Wirtschaft aus und schützt zugleich die einheimische Erwerbsbevölkerung. Mit Ausnahme bestimmter hochqualifizierter Bereiche können Einstellungsverfahren nur für Berufe eingeleitet werden, die auf dieser Liste der Mangelberufe stehen. Das Prinzip lautet also: Arbeitsplätze sollen vorrangig mit im Inland verfügbaren Arbeitskräften besetzt werden, und der Rückgriff auf Arbeitskräfte aus dem Ausland erfolgt begründet und kontrolliert.“

 

Bereits vor dieser Eilverordnung hatte die Regierung eine weitere Maßnahme beschlossen, die das Arbeitslosengesetz ändert und eine sogenannte Stabilitätsprämie für junge Menschen ohne Beschäftigung einführt. Wer seine erste unbefristete Stelle findet, kann bis zu 27 000 Lei – umgerechnet etwa 5 400 Euro – erhalten, steuerfrei und über einen Zeitraum von zwei Jahren, sofern der Arbeitsplatz gehalten wird: umgerechnet rund 200 Euro monatlich im ersten Jahr und 250 Euro im zweiten. Wer versucht, das System zu umgehen, muss die gesamte Summe zurückzahlen.

Der ehemalige sozialdemokratische Arbeitsminister Florin Manole sieht darin einen Vorgriff auf ein europäisches Projekt im Umfang von rund 170 Millionen Euro, das mehr als 28 000 junge Menschen unterstützen soll:

 

„Diese Unterstützung, die wir gewähren können und gewähren werden, ist an eine Bedingung geknüpft: Nach Ablauf der Förderperiode, also nach den 24 Monaten, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten noch mindestens weitere 12 Monate auf Basis eines unbefristeten Arbeitsvertrags halten. Das bedeutet: Junge Menschen, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben – ob Schule, Lehre oder Universität – und noch nie gearbeitet haben und bei der Jobsuche immer wieder gefragt werden: ‚Welche Erfahrung haben Sie?‘, obwohl sie keine haben können, weil sie in der Ausbildung waren, werden mindestens drei Jahre Berufserfahrung sammeln und zahlreiche neue Fähigkeiten erwerben.“

 

Dieses Projekt ergänzt weitere Programme, die sich an Menschen richten, die noch nie beschäftigt waren, schwer vermittelbare Arbeitslose sind oder sozial benachteiligten Gruppen mit eingeschränktem Zugang zum Arbeitsmarkt angehören. Hinzu kommen Initiativen für die ländliche Bevölkerung in ganz Rumänien.

Dennoch, so kritische Stimmen, greifen viele heimische Arbeitgeber lieber auf Arbeitskräfte aus Asien zurück, statt Arbeitslose im eigenen Land einzustellen. Sind die Unterstützungsmaßnahmen nicht attraktiv genug? Dazu erneut der ehemalige Arbeitsminister Florin Manole:

 

„Es ist eine Mischung verschiedener Faktoren. Einerseits haben wir leider einen großen Teil unserer Arbeitskräfte im Ausland. Andererseits leben Arbeitnehmer aus Südostasien oft zu viert oder fünft in einem Zimmer, während ihre Familien in der Heimat bleiben, wo das Lebensniveau deutlich niedriger ist. Manchmal – nicht immer, ich möchte nicht verallgemeinern – haben wir auch Fälle festgestellt, in denen ausländische Arbeitnehmer in Rumänien missbräuchlich behandelt wurden, ihre Rechte nicht eingehalten wurden oder Vertragsbestimmungen nicht respektiert wurden. Die Arbeitsinspektion hat dafür wiederholt angemessene Sanktionen verhängt. Es besteht also durchaus einen Grund zur Annahme, dass ausländische Arbeitskräfte verletzlicher sind.“

 

Die rumänischen Behörden betonen daher: Jeder, der in Rumänien arbeitet und ordnungsgemäß Steuern zahlt, soll mit Respekt behandelt werden – unabhängig des Herkunftslandes.

Symbolbild (KI-generiert)
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